Leverkusen Prozess: Messerattacke auf Handy zu hören

Leverkusen · Im Kölner Landgericht war konzentriertes Zuhören gefordert. Die Schwurgerichtskammer spielte im Verfahren gegen einen 33-jährigen Angeklagten, der wegen einer Messerstecherei im November 2015 am Opladener Busbahnhof des versuchten Totschlags angeklagt ist, ein Tondokument ab. Dabei hatte der Angeklagte selbst sein Handy als Aufnahmegerät eingeschaltet.

Auch wenn nicht alles klar zu verstehen war, Auto- und Zuggeräusche und Knistern stören, sind doch Kampf- und Schmerzensschreie zu vernehmen. Der Angeklagte hat wohl gesagt: "Du hast mich geboxt, du hast angefangen." Allerdings fällt die Zuordnung nicht immer ganz leicht. Ein wiederholtes Klacken könnte als Messerstiche interpretiert werden. Die Vorsitzende Richterin gab den Hinweis, dass die Handy-Aufnahmen Beweise liefern, die von den bisherigen Einlassungen des Angeklagten abweichen.

Das Gericht hatte gestern auch die Mutter der Frau geladen, um die sich die Schlägerei zwischen den beiden Männern wohl gedreht hat. Die 74-Jährige hatte eine gewisse Ahnung von den Problemen ihrer Tochter, sie wusste auch, dass der Mann (im Prozess der Geschädigte) sie einmal geschlagen hat und dass es immer wieder zu lauten Auseinandersetzungen kam. Davon hätten auch die beiden Kinder berichtet, die am Wochenende gerne zur Oma gekommen seien.

Dann kamen die Gutachter zu Wort. Dabei schilderte der Oberarzt aus dem Remigius-Krankenhaus den Verlauf der über dreistündigen Notoperation, die dem Opfer das Leben gerettet hat. Am schwerwiegendsten waren die Stiche in die Lunge und den Bauch. Am meisten Blut hatte das Opfer durch eine Schnittverletzung am Arm verloren. Inzwischen ist der Mann, ein wegen mehrerer Schlägereien als "guter Bekannter" der Polizei gilt, gesundheitlich wieder soweit hergestellt, dass er selbst eine Strafe wegen eines anderen Delikts absitzen muss.

Aus der Asservatenkammer kamen die Gegenstände zur Ansicht, die die Polizei sichergestellt hatte - wie das bei der Tat benutzte Messer und die blutverschmierte Kleidung der Männer. An der Zerstörung der Lederjacke des Opfers im Kragenbereich war ersichtlich, mit welcher Kraft zugestochen wurde. Das Messer musste eine doppelte Lederschicht und die Kapuze eines Sweatshirts durchdringen. Die Rechtsmedizinerin bestätigte, dass beide Beteiligte erheblich alkoholisiert waren, dem Angeklagten konnte regelmäßiger Cannabis-Konsum nachgewiesen werden.

(sg-)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort