Leverkusen Prozess wegen Messerattacke: Zeugen können sich nicht erinnern

Leverkusen · Der Prozess gegen einen ehemaligen Kioskbetreiber in Küppersteg, der sich derzeit wegen einer Messerattacke auf zwei Profisportler vor der 21. Großen Strafkammer des Kölner Landgerichts verantworten muss, kommt nur schleppend voran. Zu lange liegt das Geschehen zurück, genau im November 2009, als dass sich die an der Auseinandersetzung beteiligten Zeugen noch an jede Einzelheit erinnern können - wenn überhaupt.

Je nach Partei wurden die Schilderungen offenbar im eigenen Interesse "geschönt". Bereits nach der Aussage des Angeklagten, dessen Haftbefehl ausgesetzt wurde, machte der Vorsitzende Richter deutlich, dass vieles aus der Schilderung "so keinen Sinn ergibt".

Die zum Teil widersprüchlichen Angaben macht es den drei Advokaten und den beiden Schöffen der Schwurgerichtskammer nicht einfach für eine halbwegs gerechte Urteilsfindung. Gestern waren die Polizisten geladen, die mit dem Fall beschäftigt waren. Die besten Angaben konnten noch die beiden Streifenbeamten machen, die als Erste vor Ort waren, sich in Leverkusen auskennen und vorher noch einmal Einblick in die Akten nehmen konnten. Das half bei der Erinnerung.

Aber für eine Beamtin von der Kripo aus Köln, die die Vernehmungen vor über sechs Jahren vornahm, waren die Vorgänge fast vollständig entfallen. Sie ist inzwischen in Essen tätig, hatte keinen Zugriff mehr auf die Unterlagen und hat sich wohl in der Zwischenzeit mit so vielen anderen Straftaten beschäftigen müssen, dass selbst beim Verlesen der Protokolle nur ganz vage die Erinnerung dämmerte.

Die mühsame Befragung zieht solche Verfahren in die Länge, was die Verhandlung anderer Anklagen verzögert. Die Gerichtsbarkeit muss allerdings solche Fälle immer wieder vertagen, wenn kein Angeklagter in Untersuchungshaft sitzt. Denn ein Beschuldigter muss in aller Regel spätestens nach einem Jahr aus der Untersuchungshaft entlassen werden, sollte es bis dahin nicht zu einer Hauptverhandlung gekommen ist oder ganz gravierende Gründe dagegen sprechen.

Für das Kölner Landgericht als einer der größten Institutionen dieser Art in Deutschland sind 184 Richter tätig, wie jüngst Landgerichtspräsident Roland Ketterle berichtete. Allerdings sind diese Juristen nicht nur für die 21 Großen Strafkammern zuständig, sondern sie müssen in den noch ungleich häufigeren Fällen der Zivilverfahren Urteile fällen. Dabei konnte Ketterle verkünden, dass man den Berg von zu bearbeitenden Fällen von rund 21.000 im vergangenen Jahr auf 20.000 habe abtragen können.

(RP)
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