Leverkusen Prozessauftakt: 33-Jähriger soll auf Opfer geschossen haben

Leverkusen · In Steinbüchel fielen am 27. Juli 2014 um 1.50 Uhr zwei Schüsse. Nun kommt es vor der 11. Großen Strafkammer des Kölner Landgerichts zum Prozess. Elf Verhandlungstage sind vorgesehen.

 Der Fall wird vor dem Kölner Landgericht verhandelt.

Der Fall wird vor dem Kölner Landgericht verhandelt.

Foto: dpa, mb tmk

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 33-jährigen Angeklagten versuchten Totschlag vor. Was war passiert? Der Mann soll dem damals 25-jährigen Opfer in der Hermann-Hesse-Straße aufgelauert haben und diesem mit einer Pistole in den Bauch geschossen haben. Nachdem das Opfer zu Boden gefallen war, soll er erneut geschossen haben und dann geflohen sein.

Der Fall ist komplex, denn die Bluttat spielt im Drogenmilieu. Täter und Opfer kannten sich seit Jahren flüchtig, wohnten in der gleichen Gegend. Das Opfer ist laut der Leiterin der damals ermittelnden Mordkommission "Käthe" ins Drogengeschäft eingestiegen und wollte dem Angeklagten das Revier streitig machen.

Der Angeklagte hat laut Staatsanwaltschaft bereits weitere Verbrechen begangen. Zwischen 2012 und Juli 2014 soll er seine Initialen mit einem Messer in die Brust eines Bekannten geritzt haben. Aus Angst habe ihn das Opfer nicht angezeigt. Mit einem Komplizen soll der Angeklagte zudem einen 24-Jährigen in einen Wald gelockt und dort auf das Opfer geschossen haben. In dem Fall wurde er bereits wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

Am ersten Verhandlungstag wurden jetzt die Polizisten befragt, die damals im Einsatz waren. Doch es waren vor allen Dingen die Aussagen des Opfers, die für Unruhe im gut gefüllten Gerichtssaal sorgten. Der 25-Jährige bestritt, Mitglied einer Gruppierung gewesen zu sein und "jemals etwas mit Drogen zu tun gehabt zu haben". Er habe mit Freunden und seinem Cousin einen Geburtstag gefeiert und "Kumpels" an einer Wohnung an der Hermann-Hesse-Straße abgeladen. Später habe sein Cousin angerufen, er habe seinen Schlüssel und sein Portemonnaie im Auto liegen lassen. Als der 25-Jährige diese abgeben wollte, wartete der Angeklagte mit einer zweiten Person um die Ecke. Aus drei Metern Entfernung habe der 33-Jährige wortlos plötzlich zwei Schüsse auf ihn abgefeuert. Die Folge: Verletzungen an Wirbelsäule, Niere und Darm.

Die Verteidigung glaubte die Geschichte nicht. Zu viele Widersprüche und Ungereimtheiten. Bei der Polizei habe der 25-Jährige andere Angaben gemacht. Unter anderem war von einer Tasche die Rede, in der die Verteidigung Drogen vermutete. Sie sei verschwunden. Auch seine Begleiter hätten bei der Polizei ganz andere Aussagen gemacht.

Das Opfer, das bereits wegen illegalen Waffenbesitzes, gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und Hausfriedensbruchs zu Geldstrafen verurteilt wurde, gab nach Ende des ersten Verhandlungstages eine schriftliche Erklärung ab.

(hawk)
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