Leverkusen Prügelei im Flüchtlingsheim - Anwalt will Freispruch

Leverkusen · Über die Anträge einer "Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten" der Staatsanwaltschaft oder "Freispruch", den die Verteidigung vorschlug, muss die 11. Große Strafkammer noch beraten. Das Urteil will das Kölner Landgericht am 4. Mai verkünden.

Beide Seiten konnten gute Argumente für ihre juristische Einschätzung ins Feld führen, wenngleich die kniffligste Frage in diesem Prozess um eine Prügelei im Flüchtlingsheim dem Gericht überlassen bleibt.

Viel hängt nämlich davon ab, ob der dritte Schlag, den der Angeklagte nach einem längeren Streit auf das Opfer, einem Nachbarn im Opladener Flüchtlingsheim an der Sandstraße, ausführte, noch als Notwehr gewertet werden kann. Schon die beiden ersten Schläge haben das Opfer so schwer verletzt, dass es noch heute unter schwersten Behinderungen zu leiden hat. Letztlich ließ der forensische Gutachter offen, ob er jemals wieder arbeitsfähig wird - und wenn, dann wohl nur in einer Behindertenwerkstatt.

Seinen Antrag auf Freispruch begründete der Verteidiger im Wesentlichen mit dem aggressiven Verhalten des späteren Opfers, den er als Initiator des Geschehens ausmachte. Nach heftigen Beleidigungen und Bedrohungen habe sein Mandant gleich die Polizei gerufen, um jeglichem Streit aus dem Wege zu gehen. Die fuhr auch zum Flüchtlingsheim Sandstraße, wo sich der Streit abspielte. Die Beamten verwiesen den Mann in seine Unterkunft, er solle erst einmal seinen Rausch ausschlafen.

Der Angeklagte habe sich ein zweites Mal an die Polizei gewandt, als er einen Angriff seines Widersachers mit einem spitzen Stein erkannte und Hilfe beim Hausmeister gesucht. Doch der Anfeindungen gingen weiter, bis sich sein Mandant nur in Notwehr mit einem Holzknüppel zu wehren wusste.

"Eigentlich hätte der Geschädigte wegen versuchten Mordes angezeigt gehört", führte der Verteidiger aus. Doch nun sitze sein Mandant auf der Anklagebank. Der habe nur seine Frau und sein gerade 19 Tage altes Baby schützen wollen, meinte der Rechtsanwalt. Für einen Freispruch spreche auch die bis dahin völlig straffreie Lebensweise. Wogegen der Mann, der seinen Mandanten beleidigt und bedroht hatte, schon vorher auffällig gewesen und dafür verurteilt worden sei.

(RP)
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