Leverkusen Räuberische Erpressung: drei Jahre Haft für Haupttäter

Leverkusen · Mit einer Freiheitsstrafe von drei Jahren ahndete das Landgericht Köln die Taten eines 38-Jährigen, der mit fünf weiteren Männern am 14. September vergangenen Jahres ihren angeblichen ehemaligen Vorarbeiter mit einer Entführung und Schlägen zur Zahlung von 15.000 Euro ausstehenden Lohns zwingen wollten.

Die Große Strafkammer erkannte nach einer langwierigen Verhandlung den 38-jährigen Familienvater, der wegen Totschlags bereits vorbestraft ist und die Tat in seiner zur Bewährung erlassenen Reststrafe beging, als Rädelsführer.

Dabei hatte ausgerechnet er keine Ansprüche an einen Unternehmer in Wermelskirchen. Weil die Tat nicht geplant gewesen sei, sondern sich im Laufe des Abends nach größerem Alkoholkonsum so entwickelt hatte, beließ es das Gericht bei drei Angeklagten (bei denen lediglich einer wegen einer früheren Jugendstrafe keine reine Weste hatte) bei einer zur Bewährung ausgesetzten Strafe von einem Jahr und drei Monaten. Der Staatsanwalt hielt in seinem Plädoyer eine Strafe von drei Jahren und neun Monaten bzw. einem Jahr und sechs Monaten für angemessen.

Die drei Männer haben bereits eine zehnmonatige Untersuchungshaft hinter sich, der Haupttäter bleibt als Einziger in Gewahrsam. Die Strafen wurden verhängt wegen des Versuchs einer räuberischen Erpressung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung. Die Strafverfolgung gegen einen weiteren Beteiligten wurde im Laufe des Verfahrens eingestellt, weil er lediglich als Fahrer auftauchte. Der sechste Beteiligte hat sich nach Griechenland abgesetzt, auf ihn wartet nun ein gesondertes Gerichtsverfahren.

Für die Kammer war es nicht einfach, den genauen Ablauf der Tat am Abend des September-Sonntags zu eruieren. Bei den sieben Beteiligten gab es sieben unterschiedliche Darstellungen, begründete der Richter. Insgesamt habe sich aber ein "Bodensatz von Grundübereinstimmungen" ergeben. Vor allem gab es erhebliche Widersprüche, ob das Opfer, das die Angeklagten am Gartentor seines Hauses in Quettingen antrafen, freiwillig oder gezwungenermaßen in das Auto eingestiegen ist. Wobei es gerade dem Opfer nicht leicht fiel, die Irrfahrt mit zwei Pkw von Quettingen nach Rheindorf und Wermelskirchen chronologisch nachzuzeichnen. Die Verteidiger stellten daher in ihren Fürsprachen grundsätzlich seine Glaubwürdigkeit in Frage.

Nach über sechs Stunden erlöste den Mann damals die von einem Zeugen gerufene Polizei an einer Tankstelle in Wermelskirchen. Das Opfer musste mit Verletzungen im Gesicht, einer Schädelprellung, einem Bruch in der Hand und weiteren Verletzungen drei Tage stationär behandelt werden und war vier Monate lang arbeitsunfähig.

(sg-)
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