Leverkusen/Leichlingen/Langenfeld Raser: Richter stellt Haftbefehl in Klinik aus

Leverkusen/Leichlingen/Langenfeld · Gegen den 37-jährigen Räuber, der am Montag nach einer wilden Verfolgungsjagd durch drei Städte in Leichlingen an einer Hausmauer mit seinem gestohlenen Fahrzeug aufprallte, ist offensichtlich Untersuchungshaft verfügt worden.

 Einer der Unfälle bei der Verfolgungsjagd, die über Leverkusen, Langenfeld (Foto) und Leichlingen führte.

Einer der Unfälle bei der Verfolgungsjagd, die über Leverkusen, Langenfeld (Foto) und Leichlingen führte.

Foto: Uwe Miserius

Nicht immer muss ein mutmaßlicher Straftäter dem Untersuchungsrichter vorgeführt werden, manchmal macht sich auch der Richter auf den Weg zum Verdächtigen. So offensichtlich auch gestern, als der 37-jährige Räuber, der am Montag nach einer wilden Verfolgungsjagd durch drei Städte in Leichlingen festgenommen worden war, plötzlich Besuch im Krankenhaus erhielt. Jedenfalls, so lautete die Auskunft der Polizei, sollte der Haftbefehl noch in der Klinik ausgestellt werden , bei der es sich im übrigen nicht, wie anfangs gemeldet, um die psychiatrische Landesklinik in Langenfeld handelt, sondern um ein normales Krankenhaus.

Die Reise des Richters war wohl unumgänglich. Denn hätte der 37-Jährige den Haftbefehl gestern nicht bekommen, hätte ihn die Polizei heute wieder auf freien Fuß setzen müssen - so will es das Gesetz.

Und gerade in diesem Fall besteht ein hohes öffentliches Interesse daran, dass der polizeibekannte Mann, dem gestern allerdings noch kein Wohnsitz zugeordnet werden konnte, tatsächlich hinter Gitter wandert.

Er hatte die Polizei am Montagmorgen mit mehreren Unfällen, einer wilden Verfolgungsjagd zu Fuß, auf dem Fahrrad und mit zwei Fluchtautos durch Leverkusen, Leichlingen und Langenfeld gehörig auf Trab gehalten. Zuvor hatte er vor einer Bankfiliale in Langenfeld einer 62-jährigen Frau ein Messer vorgehalten und ihr die Geldbörse abgenommen. Dabei soll er gerufen ahben: "Ich stech dich ab."

Allein diese Tatvorwürfe würden nach Auffassung von Daniel Amelung die Verhängung einer Untersuchungshaft rechtfertigen. Der Strafverteidiger ist eine Koryphäe in Ermittlungsverfahren zur Untersuchungshaft. Er sagt: "Für ein solch' schweres Raubdelikt sieht der Gesetzgeber mindestens fünf Jahre Haft vor." In diesem Fall kommt aber bekanntlich noch einiges mehr hinzu. Der 37-jährige mutmaßliche Täter hatte auf seiner haarsträubenden Flucht noch eine Autofahrerin mit vorgehaltenem Messer ihren Citroën geklaut. "Zumindest als räuberische Erpressung", ist das Anwalt Amelung zufolge einzustufen.

"In einem solchen Fall keine Untersuchungshaft zu verhängen, wäre sicherlich mehr als ungewöhnlich", gab er gestern auf Anfrage unserer Zeitung zu bedenken. Entscheidend sei jedoch, dass der Haftbefehl auch tatsächlich am Tag nach der Tat ausgestellt wird, was wiederum die Reise des Untersuchungsrichters gestern Nachmittag erklärt.

In Leichlingen hatte die Flucht des Mannes am Montag abrupt geendet. In einer Linkskurve geriet das Auto ins Schleudern, raste in einen Vorgarten und prallte gegen eine Hauswand. Der Schaden, den er angerichtet hat, dürfte immens sein.

(RP)
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