Leverkusen Rastplätze der Wildvögel sind jetzt Sperrgebiet

Leverkusen · Am Rhein von Wiesdorf, Rheindorf, Bürrig und Hitdorf wurde eine Stallpflicht für Geflügel verhängt. So soll ein Ausbreiten der Vogelgrippe verhindert werden. Die Zone könnte noch ausgeweitet werden.

 In dem rot markierten Bereich entlang des Rheins müssen Geflügelhalter ihre Tiere jetzt im Stall halten.

In dem rot markierten Bereich entlang des Rheins müssen Geflügelhalter ihre Tiere jetzt im Stall halten.

Foto: Stadt Leverkusen

Geflügelbesitzer, deren Tiere in Leverkusen am Rhein leben, müssen sie ab sofort in Ställen oder in nach oben und seitlich geschlossenen Unterständen halten und besondere Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen beachten. Nach dem Nachweis des hoch ansteckenden Vogelgrippe-Virus H5N8 in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein hat das NRW-Verbraucherschutzministerium per Erlass die Stallpflicht für Hausgeflügelbestände angeordnet, die sich in Risikogebieten befinden. In Leverkusen sind davon die rheinnahen Teile von Wiesdorf, Rheindorf, Bürrig und Hitdorf betroffen.

"Dort halten sich eine Vielzahl von Wasservögeln und durchziehende Wildvögel auf", teilt Stadtsprecherin Dr. Ariane Czerwon mit. "Es handelt sich um eine erste Vorsichtsmaßnahme." Falls sich die Lage zuspitze, könne die sogenannte Aufstallungspflicht auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet werden. Im jetzt ausgewiesenen Risikogebiet befänden sich drei Hobbybetriebe. Stadtweit seien 211 Betriebe gemeldet, sagt Czerwon.

Auch der Chempark liegt in der Risikozone. Auswirkungen auf den Betrieb hat das laut Mauritz Faenger-Montag, Sprecher der Betreiberfirma Currenta, jedoch nicht. Auf dem Gelände lebe kein Geflügel. "Wir sind ein Chempark, kein Tierpark", sagt er scherzend.

Auf der Kölner Rheinseite gibt es dagegen keine Vorsichtsmaßnahmen gegen die Vogelgrippe. Leverkusen ist die einzige Stadt im Regierungsbezirk Köln, in der jetzt eine Stallpflicht verhängt wurde. "Köln ist als Rastplatz für Wildvögel nicht bekannt", erklärt Frank Seidlitz, Sprecher des NRW-Verbraucherministeriums. Die Schutzzonen seien von Vogelkundlern festgelegt worden. "Dabei haben die Ornithologen sowohl die Flugroute der Wildvögel als auch die Gefahrenlage berücksichtigt." Wo es keine Geflügelhaltung gebe, müsse auch keine Stallpflicht verhängt werden. "Für die jetzige - vorläufige - Liste wurden die Daten aus dem Jahr 2014 zugrunde gelegt, als schon einmal eine Vogelgrippe grassierte", berichtet Seidlitz. "Damals war Leverkusen auch Teil des Risikogebiets."

Eine Geldbuße von bis zu 30.000 Euro droht den Geflügelhaltern, die die die gestern erlassene Verfügung zur Stallpflicht ignorieren. Kontrolliert werde die Einhaltung vom Veterinäramt, berichtet Ariane Czerwon. Vor zwei Jahren sei kein Bußgeld fällig gewesen. "In der Vergangenheit waren die Tierhalter sehr einsichtig und vernünftig." Ein Fall von Geflügelpest sei aus Leverkusen noch nicht bekannt.

Die am häufigsten vertretene Geflügelart in der Chemiestadt ist der Stadt zufolge das Huhn. Dann folgen Tauben, Gänse und Enten. Laut Statistik liege die durchschnittliche Bestandsgröße bei Hühnergeflügel bei 67 Tieren pro Bestand gefolgt von 74 bei Tauben, 22 bei Gänsen und fünf bei Enten.

Beim Auftreten von vermehrten Todesfällen in Geflügelhaltungen muss das Veterinäramt unverzüglich informiert werden. Spaziergänger, die tote Wildvögel finden, sollten diese nicht anfassen, sondern den Fund umgehend dem Veterinäramt melden unter: 0214 406 3901 oder veterinaeramt@stadt.leverkusen.de

(sug)
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