Leverkusen Richter bestätigen Demo-Verbot für die A 1

Leverkusen · Die Klage vor dem Kölner Verwaltungsgericht wurde abgewiesen, die Befürworter einer großen Tunnellösung für die A 1 zwischen Leverkusener Kreuz und Köln-Niehl dürfen auf der Rheinbrücke nicht für ihr Anliegen demonstrieren. Damit folgte das Gericht den Bedenken der Polizei, die wegen zwischenzeitlich geänderter Verkehrsführungen eine zu große Belastung für den laufenden Verkehr, einen zu hohen Aufwand für die Absicherung und letztlich auch eine zu hohe Unfallgefahr sieht.

Dabei machte der Vorsitzende Richter Stemshorn gestern in der mündlichen Verhandlung deutlich, dass auch die Polizei eine "schlechte Außendarstellung" geliefert habe. Denn zunächst gab sie ihr Okay zu einer Demonstration, mit der die Leverkusener Bürgerliste, die Interessengemeinschaft für Leverkusen und Köln (IFLK) und die Leverkusener Initiativen für Verkehrsplanung für die große Tunnellösung beim Neubau der A1 zwischen Leverkusener Kreuz und Köln-Niehl aufmerksam machen wollten.

Dazu hatte man mehrere Kooperationsgespräche mit der Polizei geführt, Ortsbesichtigungen vorgenommen, Einzelheiten abgestimmt und viele Auflagen "brummend" (Bürgerlisten-Chef Schoofs) akzeptiert. An einem frühen Sonntag-Nachmittag sollte der Verkehr auf der Leverkusener Rheinbrücke für eine halbe Stunde blockiert werden. Die Demonstranten erhofften sich davon starke Bilder für die Presse.

Erhard T. Schoofs äußerte in einem Gespräch nach der Verhandlung die Vermutung: "Man wollte uns mit vielen Auflagen eine Demonstration madig machen. Als man merkte, dass wir die Auflagen akzeptierten, machte man einen Rückzieher." Als praktisch alles schon vorbereitet gewesen sei, habe die Polizei ihr Einverständnis zurückgezogen. Auch in der Gerichtsverhandlung formulierte Schoofs seine Vermutung, dass NRW-Verkehrsminister Michael Groschek Einspruch eingelegt habe - "wir haben da Hinweise."

Letztlich musste sich das Gericht auf die Äußerungen der Polizei "als zuständige Fachbehörde" verlassen, dass sich die Verkehrsbelastung auf der Ausweichstrecke A 4 und A 3 deutlich erhöhen würde.

Richter Stemshorn stellte zugleich während der Verhandlung klar, dass er das Demonstrationsrecht als sehr hoch einstufe. Inzwischen sei auch höchstrichterlich entschieden, dass die Bundesautobahnen kein demonstrationsfreier Raum seien. Letztlich überwogen aber die Bedenken der Fachleute von der Polizei, die die Kläger wohl nur ihrerseits mit einem Gutachten eines anerkannten Sachverständigen widerlegen könnten.

Das wollen die Tunnel-Befürworter nun prüfen. Ob sie dann in Revision gehen, wollen sie von der Begründung der gestrigen Entscheidung abhängig machen.

(sg-)
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