Leverkusen Schießerei: Staatsanwalt fordert elf Jahre Haft und Sicherheitsverwahrung

Leverkusen · Dass der 33-jährige Angeklagte, der in der Nacht des 27. Juli 2014 zwei Schüsse aus seiner Pistole auf einen angeblichen Konkurrenten im Drogengeschäft abgefeuert und auch getroffen hat, nicht mit milder Strafe davonkommt, dürfte ihm klar sein. Der Staatsanwalt beantragte gestern elf Jahre und anschließende Sicherungsverwahrung.

Die Verteidigung hält acht Jahre und sechs Monate für angemessen. Die Frage, die die 11. Große Strafkammer des Kölner Landgerichts mit ihrem für Freitag angekündigten Urteil zu beantworten hat, dürfte sein, ob eine Sicherungsverwahrung in Frage kommt.

Die Staatsanwaltschaft hält es für nötig, weil die Schwere der Straftaten des Angeklagten im Laufe der Zeit zugenommen habe. Waren es erst Konsum und Handel mit Drogen, kamen später Drohungen, Schlägereien, Körperverletzungen hinzu - bis zum Schluss scharfe Waffen zum Einsatz kamen. Die Strafe setzt sich zusammen aus diversen Vergehen von schwerer Körperverletzung und vorsätzlicher Tötungsabsicht. Die Verteidigung stellte die ihrer Meinung nach zwielichtige Rolle der konkurrierenden Bande heraus: "Da wurde ganz offensichtlich zum Nachteil des Angeklagten gelogen." Um die Schuld dem Angeklagten zuzuschieben und um von eigenen gesetzeswidrigen Geschäften abzulenken.

Als es zur Schießerei an der Hermann-Hesse-Straße kam, war das Opfer trotz der schweren Verletzung offenbar noch in der Lage, zwei Telefonate zu führen. Mit sich geführt haben soll er zwei Taschen. Alle Gegenstände waren verschwunden. Es müssen wohl Kumpel des Opfers gewesen sein, die die Sachen an sich genommen haben. Waren es Drogen? Oder tatsächlich eine Waffe, die der Angeklagte in den Händen seines Gegenübers gesehen haben will? Das würde zwar seine Version von Notwehr untermauern, andererseits haben sich der Angeklagte und ein Kumpel mit schusssicheren Westen, Sturmhauben und zwei Pistolen auf eine Auseinandersetzung vorbereitet.

Zudem ist nicht eindeutig der Verbleib der Waffen geklärt. Die sollen im Rhein bei Hitdorf "entsorgt" worden sein. Doch direkt nach der Tat soll sich der Angeklagte für etwa zwei Stunden in einem Auto in einer Tiefgarage versteckt und sich danach mit seinen Kumpel in einer Wohnung - dem "Büro" als Umschlagplatz für das Drogengeschäft - getroffen haben. In den frühen Morgenstunden wurde der Schütze festgenommen. Da dürfte kaum Zeit für eine Fahrt nach Hitdorf geblieben sein.

Die Einsicht des Angeklagten in seinem Schlusswort kam jedenfalls zu spät: "Ich habe einfach die Schnauze voll von Drogen und Gewalt."

(sg-)
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