Leverkusen Schockanruf-Prozess: Fünf Angeklagte wollen gestehen

Leverkusen · In der Sache ist die 15. Große Strafkammer des Kölner Landgerichts am zweiten Verhandlungstag im Prozess gegen fünf Mitglieder einer Leverkusener Großfamilien nicht weitergekommen. Den Angeklagten wird vorgeworfen, durch Schockanrufe bei älteren Frauen Geld und Schmuck ergaunert zu haben. Bei zehn Verteidigern, so äußerte sich ein Rechtsanwalt in einer Pause, sei es auch kein Wunder, dass es sich hinziehe.

Zumindest haben aber alle Angeklagten durch ihre Verteidiger inzwischen angekündigt, Geständnisse ab kommenden Mittwoch abzugeben. Dazu hatten ihnen die Rechtsanwälte nach zwei Verhandlungspausen geraten, nachdem der Vorsitzende Richter ihnen aufgrund der Aktenlage und den eindeutigen Ermittlungsergebnissen der Polizei deutlich machte, mit welchen Haftstrafen zu rechnen sei. Und die reichen von möglichen Bewährungstrafen für die angeklagte Frau, die das Auto für die Beutezüge angemietet hatte, bis zu mindestens sechs Jahren für den Hauptangeklagten. Sie können aber auch deutlich höher ausfallen, wenn keine Einsicht zu erkennen sei.

Das Besondere an diesem Prozess: 32 der Geschädigten sind Damen, die bereits über 80 Jahre alt sind. Ihnen möchte das Gericht Aussagen im Saal ersparen. Für die Opfer wäre das in den meisten Fällen eine zusätzliche Qual. Je nach Darstellung der Zeuginnen kämen dabei auch Schilderungen zustande, die zusätzliche Belastungen für die Angeklagten bedeuten würden.

So machte das Gericht einen Schnitt und stellte eine Geschäftsgrundlage für das weitere Vorgehen her. Die Angeklagten wissen, was sie "nach den vorläufigen Überlegungen" des Gerichts erwartet, wenn sie sich kooperativ zeigen und zu einer Verkürzung des Verfahrens beitragen. Ansonsten würde das Gericht erst einmal zwölf der gravierendsten Betrugsfälle aufarbeiten, die praktisch schon zu längeren Haftstrafen führen könnten. Die beiden Haupttäter werden jedoch selbst bei ausführlichen Einlassungen nicht an mehrjährigen Haftstrafen vorbeikommen. Zwei Angeklagte fallen möglicherweise noch unter das Jugendstrafrecht.

Nur einmal wurde es im Gerichtssaal etwas schärfer, als die Staatsanwältin die immer wieder neuen Einwände und Vorschläge eines Verteidigers zurückwies. Die Anklagebehörde verwies auf ihre Sicht der Dinge und klärte einen Verteidiger darüber auf, dass er dies einfach mal so akzeptieren müsse.

Auch am zweiten Verhandlungstag saßen wieder zahlreiche Mitglieder der Großfamilie auf den Publikumsplätzen.

(sg-)
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