Leverkusen Schockanrufe: Haupttäter soll fast sieben Jahre absitzen

Leverkusen · Sechs Jahre und neun Monate sowie sechs Jahre und drei Monate für die beiden Haupttäter sieht die Staatsanwaltschaft im Prozess gegen fünf Mitglieder einer Bande, die Anfang vergangenen Jahres mit Schockanrufen auf Gaunertour waren, als angemessene Strafe an.

Betrügerbande: Durchsuchungen in Leverkusen
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Bei den beiden zum Tatzeitpunkt 18 und 20 Jahre alten Mittätern, die wegen "massiver Entwicklungsdefizite" noch unter das Jugendstrafrecht fallen, werden der 15. Großen Strafkammer Strafmaße von zwei Jahren und neun Monaten bzw. 3 Jahren und sechs Monaten vorgeschlagen. Die Ehefrau eines Hauptangeklagten soll mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten davonkommen.

Alle fünf Angeklagten sind Mitglieder einer stadtbekannten Leverkusener Großfamilie, die gestern erstmals auch mit einer größeren "Abordnung" von knapp 20 Angehörigen im Zuschauerraum Platz nahm. Sie postierten sich genau vor den Kriminalbeamten der Abteilung organisierte Kriminalität, die die Bande letztlich überführte.

Die Staatsanwaltschaft sieht den Straftatbestand "gewerbsmäßiger Bandenbetrug" für erwiesen an und begründete ihre Ansicht in einem 90-minütigen Schlussplädoyer. Sie schilderte noch einmal ausführlich den Verlauf der Ermittlungsarbeiten und beugte somit den Argumenten der Verteidiger vor, die für eine größere Anzahl von Straftaten ein Verwertungsverbot forderten. Die meinten nämlich anschließend prompt, wie schon mehrfach zuvor im Strafverfahren erwähnt, dass die Polizei viel früher hätte Verhaftungen vornehmen und somit einen Großteil der Straftaten verhindern müssen. Die Verteidiger plädierten nach der nun fast einjährigen Untersuchungshaft zumindest für eine Aufhebung des Haftbefehls und einen offenen Strafvollzug, wenn auch mit klaren Auflagen.

Einer Aufhebung des Haftbefehls für die Haupttäter widersprach die Anklage vehement: "Wenn das Gericht den Haftbefehl aufhebt, werden sie sofort weitermachen." Für diese These einer Wiederholungsgefahr hat die Behörde nachvollziehbare Argumente. Denn bei dem Hauptangeklagten, der während einer noch nicht abgelaufenen Bewährung die nun zur Last gelegten Taten begangen haben soll, lasse sich eine klare Linie nachzeichnen: Zunächst erhielt er eine Bewährungsstrafe wegen Betrugs mit Teppichhandel, dann für den "einfachen" Enkeltrick. Nun geht es um eine weitere Steigerung mit den Schockanrufen. Immer waren die Opfer ältere Mitbürger.

Die Verteidiger der beiden Hauptangeklagten legten gestern die Bescheinigung einer Firma für Personen- und Objektschutz vor, die angeblich bereit wäre, die beiden Hauptangeklagten im Falle einer Haftverschonung einzustellen. Doch unter der angegebenen Telefonnummer der Firma meldete sich niemand.

Die Urteilsverkündung gegen die Leverkusener ist für Freitag vorgesehen.

(sg)
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