Leverkusen Serieneinbrüche und Raub - Freiheitsstrafen für Asylbewerber

Leverkusen · Drei Monate unter dem Vorschlag der Staatsanwaltschaft blieb die 15. Große Strafkammer des Kölner Landgerichts mit ihrem Urteil gegen zwei Asylbewerber aus Serbien, denen eine Einbruchserie im Mai 2017 und ein Raubüberfall nachgewiesen wurde: Sie erhalten jeweils eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten.

Der dritte Beteiligte, ein 19-jähriger Landsmann, wurde nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Er muss eine Strafe von zwei Jahren und drei Monaten absitzen. Der verursachte Schaden von über 20.000 Euro muss an die Opfer und deren Versicherungen gezahlt werden, obwohl das praktisch unmöglich ist.

Bei der Urteilfindung wies das Gericht ausdrücklich auf die umfassenden Geständnisse der drei Männer hin, die - aus ärmlichen Verhältnissen in Serbien kommend - sich ein besseres Leben in Deutschland mit Arbeit versprochen hatten. Nicht nur, dass sie der deutschen Sprache kaum oder überhaupt nicht mächtig sind, konnte einer nicht einmal schreiben und lesen. Daher habe er auch keinen Kontakt zu seiner Familie in Serbien aufnehmen können.

Der Vorsitzende Richter Jan Orth wies darauf hin, dass die bei der Verurteilung berücksichtigten elf vollzogenen Einbrüche und vier Versuche von einer hohen kriminellen Energie zeugen. Und er versuchte, den Verurteilten klar zu machen, dass eine Wohnung in Deutschland ein besonders zu schützender Raum ist. Wenn dann der Einbrecher - wie in einem Fall geschehen - so dreist ist, sogar das Handy vom Nachttisch des Schlafenden zu stehlen, so kann das traumatische Vorstellungen bei den Opfern hinterlassen. In den meisten Fällen waren während der Einbrüche in der Nacht die Opfer in der Wohnung gewesen. Eine Konfrontation wurde offenbar in Kauf genommen.

Bei den Einbrüchen hielten die Täter Ausschau nach auf Kipp stehenden Fenstern, die der Jüngere geschickt öffnete. Er wurde vorgeschickt, weil er schmächtig und wendig ist. Die Taten wurden vorwiegend im rechtsrheinischen Köln begangen. Ihr letzter Einbruch am 31. Mai 2017 in Leverkusen wurde tagsüber versucht. Dabei wurden die Einbrecher beobachtet und von der Polizei festgenommen.

Nach den Geständnissen mussten die Opfer zumindest nicht noch einmal diesen Schock nachempfinden, auf ihre Aussagen als Zeugen konnte verzichtet werden. Das hielt das Gericht den Tätern ausdrücklich zugute. In dem Urteil gegen die beiden Älteren floss zugleich ein vor dem Kölner Amtsgericht anhängiges Verfahren wegen Raubs auf offener Straße ein. Die beiden haben einer älteren Frau zwei Goldketten vom Hals gerissen. Das Opfer leide seitdem unter Angst und verlasse seine Wohnung nur noch sehr selten.

Die Staatsanwältin wies auf den nach ihrer Erfahrung nicht seltenen Fall hin, dass Asylbewerber mit völlig falschen Vorstellungen und Erwartungen nach Deutschland kommen. Schon nach kurzer Zeit seien sie enttäuscht, dass sie keine Arbeit finden können. Aus Frust werde Hass, der in Kriminalität münde. Bei den drei Männern aus Serbien sei das klar zu erkennen.

(sg-)
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