Leverkusen Seveso-II-Konzept: Stadt leistet Pionierarbeit

Leverkusen · Aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sah sich die Stadt Leverkusen zu Handlungen veranlasst. Als Ergebnis präsentiert sie nun das gesamtstädtische Seveso-II-Konzept.

Zum Hintergrund: Zwischen Betrieben, die mit gefährlichen Stoffen arbeiten, und schutzbedürftigen Nutzungen (z. B. Wohngebieten) muss ein angemessener Abstand liegen - das besagt ein Urteil des EuGH, genauer gesagt Artikel 12 der Seveso-II-Richtlinien. Im September 2011 urteilte der EuGH dann weiter, dass sich die Seveso-II-Richtlinie nicht nur an Planungsträger, sondern auch an die Baugenehmigungsbehörden richtet. Heißt konkret: Auf die Stadt wären zahlreiche Einzelfallbetrachtungen zugekommen. "Gerade für Leverkusen als Chemiestadt eine echte Herausforderung", betonte Edgar Neuhalfen vom TÜV Rheinland während der Informationsveranstaltung für Bürger.

Aus diesem Grund habe man den TÜV Rheinland damit beauftragt, eine gesamtstädtische Lösung zu finden, ergänzte Baudezernentin Andrea Deppe. Nach zweieinhalb Jahren Arbeit legte der TÜV nun das gesamtstädtische Seveso-II-Konzept vor. Oberbürgermeister Reinhard Buchhorn betonte bei der Informationsveranstaltung: "Damit leisten wir Pionierarbeit. Ein vergleichbares Gutachten gibt es in Deutschland nicht." Auch wenn das Konzept fortschreibungswürdig sei, gewähre es aufgrund seiner allgemeinen Bestimmungen Planungssicherheit.

Die Ergebnisse des Konzeptes sind für die Bereiche rund um den Chempark und Dynamit Nobel relevant. Im Rahmen der Bestandsaufnahme wurden alle schutzbedürftigen Nutzungen im direkten Umfeld der beiden Betriebe betrachtet. Daraus ergab sich die "Linie B", die Bebauungskante. Sie grenzt die schutzbedürftigen Nutzungen gegenüber dem Chempark bzw. Dynamit Nobel ab. Der Bereich zwischen den Betrieben und Linie B ist als Planungszone 1 klassifiziert. In Zone 1 ist zukünftig kein weiteres Heranrücken und Entstehen schutzbedürftiger Nutzungen zugelassen.

In Planungszone 2, die zwischen Linie B und einer weiteren ermittelten Linie (A) liegt, soll sich die Stadt weiter entwickeln können. Hier ist die Ansiedlung und Erweiterung schutzbedürftiger Nutzungen unter bestimmten Bedingungen zulässig.

Das Konzept zielt ausschließlich auf neue Planungsvorhaben der Stadt: "Wie man mit bereits existierenden Gebäuden, dem Bestand, in den Zonen umgeht, ist eine andere Frage", sagte Neuhalfen.

Für Bayers "Bullenklöster", ehemalige Wohnhochhäuser lediger männlicher Mitarbeiter, am Smidt-Kreisel, die ein solcher Bestand sind, stehe jedoch fest: "Eine Flüchtlingsunterbringung ist dort nach den Kriterien des Konzepts nicht möglich." Das betonte Reinhard Buchhorn nochmals, nachdem in der Stadt gerade im Zuge der Turnhallenbelegung in Bergisch Neukirchen immer öfter die Frage laut geworden war, warum dort keine Flüchtlinge untergebracht werden können.

Im September wird im Stadtrat über das gesamtstädtische Seveso-II-Konzept abgestimmt.

(aks)
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