Leverkusen Sexuelle Nötigung: Täter muss 7200 Euro zahlen

Leverkusen · Es wurde getanzt, getrunken, und es scheint insgesamt ein angenehmer und ausgelassener Abend gewesen zu sein. Aber die 38-jährige Leverkusenerin, die im Sommer mit gut einem Dutzend ihrer Nachbarn auf einen Grillplatz feierte, hat dennoch keine guten Erinnerungen an den Abend.

Gestern musste sie sich den Vorfall, der sich zwischen vier und fünf Uhr in der Nacht zugetragen haben soll, noch einmal vor Augen rufen: im Saal des Leverkusener Amtsgericht. Unter Tränen schilderte sie wie ein 40 Jahre alter Nachbar sich an ihr vergangen haben soll. Auf dem Heimweg habe dieser sie abgefangen, festgehalten und unzweideutig klar gemacht, dass er mit ihr schlafen wolle.

"Ich hatte Angst, dass er mich umbringt, wenn ich um Hilfe schreie", schilderte die Frau. Um mit heiler Haut aus der Lage herauszukommen, habe sie an dem 38-Jährigen sexuelle Handlungen vorgenommen.

Gegenüber Richter Oliver Fröhlich stellte der Angeklagte die Anschuldigungen als frei erfunden dar. Vielmehr habe die 38-Jährige während der Feier mit ihm geflirtet, so dass er vor der Frau Reißaus habe nehmen müssen. Sein Verteidiger ließ in der Folge kaum eine Möglichkeit aus, die Glaubwürdigkeit der Frau zu torpedieren, und fordert schließlich einen Freispruch für seinen Mandanten.

Allerdings wertete er die Aussagen der Zeugen – allesamt Teilnehmer des Grillfestes – doch arg zu Gunsten des 40-Jährigen. Dabei traten rasch Ungereimtheiten zwischen den Erinnerungen des Angeklagten und denen der meisten Zeugen. Mehr als die Aussagen der Fest-Teilnehmer konnten Fröhlich und die beiden Schöffen für ihr Urteil nicht heranziehen. Denn die 38-Jährige hatte sämtliche Spuren vernichtet, indem sie ihre Kleidung nach der Tat gleich in die Waschmaschine steckte. Ohnehin habe sie den Vorfall, unter dem sie augenscheinlich heute noch massiv leidet, zunächst totschweigen wollen. Erst ihre Schwester und eine Freundin hätten sie zum Gang zur Polizei ermuntert. Für Fröhlich reichte das Gehörte, um zweifelsfrei von der Schuld des 40-Jährigen überzeugt zu sein. In seinem Urteil ging er deutlich über das vom Staatsanwalt geforderte Strafmaß (ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung plus 2400 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung) hinaus.

Der Richter erhöhte auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Zudem verdonnerte er den Angeklagte, der Frau innerhalb der nächsten drei Jahre 7200 Euro zu zahlen. "Die Liste der Anhaltspunkte, die für die Glaubwürdigkeit (der 38-Jährigen) sprechen, ist sehr lang", begründete Fröhlich seinen Schuldspruch. Nur mit einigem Wohlwollen habe er davon abgesehen, den nicht vorbestraften Angeklagten nicht ins Gefängnis zu schicken.

(RP)
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