Leverkusen Smartphone: Drittanbieter zu sperren muss gut überlegt sein

Leverkusen · Zum Schutz gegen dreiste Smartphone-Abzocke durch dubiose Drittanbieter können Kunden bei ihrem Mobilfunkanbieter eine Sperrung der Drittanbieterdienste beantragen. Das bringt allerdings nicht nur Vor-, sondern auch einige Nachteile in der täglichen Nutzung mit sich.

Ist die Sperrung einmal beantragt und aktiv, können Kunden keine Dienste von Drittanbietern mehr über das Smartphone in Anspruch nehmen. "Darunter fallen alle Dienste, die nicht vom Mobilfunkanbieter selbst zur Verfügung gestellt werden", sagt Dennis Heisig von der Düsseldorfer "net mobile AG", die Bezahlmöglichkeiten für mobile Dienste anbietet.

Darunter fallen unter anderem Spiele, Klingeltöne, Nachrichtendienste oder auch der Live-Ticker im Sport. Auch Anwendungen aus den verschiedenen App-Stores (egal ob Apple, Google Play oder Windows) werden bei einer Sperre nicht mehr über die Handy-Rechnung abgebucht. "Über die Kreditkarte können Anwendungen aber weiterhin bezahlt und erworben werden", sagt Heisig.

Bei einigen Netzanbietern kann man zwischen Kategorien unterscheiden, die einzeln gesperrt werden können. Business-Dienste wie Börsenkurse, Nachrichten, das Wetter, Sport oder Ticketing Programme gehören beispielsweise bei der Deutschen Telekom zur ersten Kategorie, Consumer-Dienste wie Spiele oder Chats hingegen zur zweiten.

Kunden sollten sich also vorab überlegen und gut abwägen, ob für sie der Nutzen solcher Anwendungen das Risiko der möglichen Abzocke übersteigt. Andererseits bleibt festzuhalten, dass die Sperre im Zweifelsfall ähnlich problemlos wieder aufgehoben werden kann, wie sie eingerichtet wurde.

(ball)
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