Leverkusen So will die Stadt die Eröffnung weiterer Spielhallen verhindern

Leverkusen · Mit einem rechtlich abgesicherten Stadtkonzept will Leverkusen die eröffnung von weiteren Vergnügungsstätten verhindern. Speziell in Opladen, Wiesdorf und Rheindorf-Nord bestehe Handlungsbedarf.

 Spielhallen und Wettbüros gibt es in Leverkusen offenbar überdurchschnittlich viele. Weiteren will die Stadt nun einen Riegel vorschieben.

Spielhallen und Wettbüros gibt es in Leverkusen offenbar überdurchschnittlich viele. Weiteren will die Stadt nun einen Riegel vorschieben.

Foto: Schütz

Das Stadtbild ist stellenweise deutlich geprägt von Spielhallen und Wettbüros. Insgesamt gibt es in der Stadt circa 800 Geldspielgeräte. Das sind pro 100.000 Leverkusener 508 Geräte (laut Erhebung des Stadtmarketing-Unternehmens Cima). Zum Vergleich: In NRW liegt der Durchschnitt bei 336 Geräten. Geht es nach den Spielhallenbetreibern soll die Zahl weiter steigen. Nicht mit uns, ist die Haltung der Stadt Leverkusen. Die Experten arbeiten an einem (Abwehr-) Konzept. Mittwochabend fand dazu die erste öffentliche Infoveranstaltung im Forum statt. Rund 30 Bürger, vorwiegend aus Politik und Wirtschaft, waren gekommen. Das Gesprächsklima ruhig, hier und da wurde gar herumgewitzelt.

Bereits seit einem Jahr überarbeitet ein Arbeitskreis das Stadtkonzept von 2002, das nun erstmals einen Plan für die Steuerungen von Vergnügungsstätten beinhaltet. "Wir können den momentanen Bestand nicht reduzieren, sondern nur die Anzahl der Neueröffnungen verringern können", betonte Baudezernentin Andrea Deppe. Es gehe darum, den Werteverlust in den Innenstädten aufzuhalten.

Insgesamt haben sich über das Stadtgebiet 42 Spielhallen (davon 14 Wettbüros), vier Erotiketablissement (Betriebe des Gunstgewerbes wie Nachtbars, Sauna- und Swingerclubs) und 13 Freizeitstätten - Diskos und Kinos - niedergelassen. Sammelpunkte sind Opladen und Wiesdorf. "Wenn nun städtebauliche Strukturen gefährdet sind, können wir eingreifen. Diesen Spielraum vom Gesetzgeber sollten wir ausnutzen", erklärte Berater Wolfgang Haensch.

Demnach bestehe Regelungsbedarf in Kern-, Misch- und Gewerbegebieten. In Wiesdorf seien Wett- und Spielhallen zwar nicht perlenartig aufgereiht, gleichwohl sei die Funktionsfähigkeit der Innenstadt durch eine weitere Verdichtung gefährdet - eine Begründung zum Ausschluss weiterer Vergnügungsstätten. Gleiches gelte für Opladen und den Norden von Rheindorf.

Durch das neue Leverkusener Stadtkonzept, das Ende Juni, Anfang Juli beschlossen werden soll, wird sich die Stadt wohl rechtlich absichern können. Ist in Mischgebieten, die auch gewerblich genutzt werden, kein rechtskräftiger Bauplan vorhanden, entscheidet eine Einzelfallprüfung. Sind bisher allerdings keine Spielotheken vorhanden und die Fläche wird nicht gewerblich genutzt, können die Vergnügungsstätten dennoch kategorisch ausgeschlossen werden.

In reinen Gewerbegebieten gibt es wenige städtebauliche, gute Gründe, ein Verbot auszusprechen. Allerdings könne die Stadt erklären, die Fläche sei für das Ansiedeln handwerklicher Betriebe vorgesehen. "In Leverkusen sind die Flächen überschaubar. Ich empfehle daher einen Ausschluss", betonte Haensch, der auch gleich ein Fazit zog: "Wir können Vergnügungsstätten nicht ganz ausschließen, aber wir können eine restriktive Haltung einnehmen."

(brü)
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