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Nach Inobhutnahme durch das Jugendamt Solinger Baby darf zu seiner Familie zurück

Solingen · Ein erst wenige Monate altes Mädchen, das Anfang des Jahres wegen des Verdachtes auf ein Schütteltrauma aus seiner Familie genommen worden ist, darf zu seinen Eltern zurückkehren.

Ein erst wenige Monate altes Mädchen, das Anfang des Jahres wegen des Verdachtes auf ein Schütteltrauma aus seiner Familie genommen worden ist, darf zu seinen Eltern zurückkehren. Diese müssen jedoch strenge Auflagen erfüllen.

Das hat am Donnerstag das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf angekündigt. Das Gericht hatte über eine Klage der Eltern gegen die Inobhutnahme des Babys zu entscheiden. Allerdings, so betonte später ein Sprecher des Gerichts, sei die Rückkehr des Säuglings in seine Familie mit einer Reihe von Auflagen verbunden. "Beispielsweise wird eine Familienbetreuerin des Jugendamtes einmal pro Tag das Kind und die Eltern besuchen", sagte der OLG-Sprecher. Darüber hinaus muss die Familie das Mädchen zweimal pro Woche bei einem Kinderarzt vorstellen, entschieden die Düsseldorfer Richter.

Die Stadt Solingen wies wiederum darauf hin, dass das Verfahren mit der Entscheidung des OLG noch nicht beendet sei. So laufe vor dem Solinger Familiengericht parallel das sogenannte Hauptsacheverfahren zu dem Fall, teilte das Rathaus am Donnerstag in einer ersten Reaktion mit. Unter anderem werde ein medizinisches Gutachten abgewartet. Auf diese Weise soll geklärt werden, wie es zu den Verletzungen des Kindes gekommen ist, die Ärzte des Klinikums dazu veranlasst hatten, das Jugendamt einzuschalten.

Die Beamten dort hatten im Januar entschieden, den Säugling erst einmal aus seiner Familie herauszunehmen, da bei dem Kleinen Anzeichen des besagten Schütteltraumas festgestellt worden waren. Die Ergebnisse des Gutachtens werden in den nächsten Wochen erwartet und sollen laut Stadt "in die künftig enge Zusammenarbeit zwischen Eltern und Jugendamt einfließen".

Unabhängig von der jetzt erfolgten Entscheidung des OLG verteidigte das Rathaus am Donnerstag noch einmal sein Vorgehen in dem Fall des kleinen Mädchens. Das Gericht habe ausdrücklich betont, dass die Inobhutnahme durch das Jugendamt und zudem die Bestätigung dessen durch das Familiengericht richtig gewesen seien, sagte ein Stadtsprecher. Dass nun seitens des Oberlandesgerichts anderes geurteilt worden sei, liege "an der Entwicklung und den Erkenntnissen", die unter anderem durch den Kontakt zu den Eltern gewonnen worden seien.

Der Fall des Kindes hatte in den vergangenen Monaten zu großen Emotionen geführt. Beispielsweise waren bei der Stadt Drohungen gegen Mitarbeiter des Jugendamtes eingegangen, so dass diese teils durch einen Wachdienst geschützt wurden.

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