Leverkusen Sonntagsöffnungen nicht in Gefahr

Leverkusen · An elf Sonntagen sollen im nächsten Jahr in Leverkusen Geschäfte öffnen dürfen. Die Gewerbegemeinschaften haben ihre Wunschtermine bei der Stadt eingereicht. Bezirksvertretungen und später der Rat entscheiden diesen Monat über den Vorschlag der Verwaltung. Und daran wird wohl auch ein neues Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster nichts ändern. "Die Verwaltung hat die Konzepte für die einzelnen Veranstaltungen überprüft mit dem Ergebnis, dass in Leverkusen die gesetzlichen Kriterien erfüllt werden", erklärt Stadtsprecherin Dr. Ariane Czerwon. "Der Gewerkschaft Verdi waren im Vorfeld die Konzepte vorgelegt worden, Bedenken sind von dortiger Seite nicht vorgetragen worden." Die Urteilsgründe des Hauptsacheverfahrens blieben abzuwarten.

Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte in Velbert einen verkaufsoffenen Sonntag im Stadtteil Neviges gekippt. Das geplante Kinderfest konnte am 12. Juni zwar stattfinden, die Geschäfte mussten allerdings geschlossen bleiben. Die Gewerkschaft Verdi hatte gegen die Stadt Velbert geklagt und argumentiert, dass die in der Velberter Verordnung für verkaufsoffene Sonntage genannten Feste an den Tagen nicht erkennbar im Vordergrund stünden. Damit seien die verkaufsoffenen Sonntage nicht ausreichend begründet.

Keine überraschende Urteilsbegründung, meint Frank Schönberger, Vorsitzender der City-Werbegemeinschaft. "Das ist nichts anderes, als auch im Gesetz steht", sagt der Rechtsanwalt. "Nicht der verkaufsoffene Sonntag soll im Vordergrund stehen, sondern das jeweilige Fest, das Anlass ist, die Geschäfte in dem Stadtteil zu öffnen."

Ziel sei es, dass die Besucher des Festes nebenbei einkaufen könnten. Die Veranstaltung müsse so angelegt sein, dass die Gäste auch ohne die Öffnung der Läden kämen. "Das Urteil ist also keine zusätzliche Einschränkung für verkaufsoffene Sonntage. Die bisher genehmigten in Leverkusen sind damit nicht in Gefahr."

Auch vonseiten der Gewerkschaft Verdi droht Leverkusen kein Angriff auf die Sonntagsöffnungen der Geschäfte. Bislang sei nicht vorgesehen zu überprüfen, ob die verkaufsoffenen Sonntage in der Chemiestadt auch gesetzeskonform seien, teilte die Gewerkschaft mit.

Nach dem Wunsch der Werbegemeinschaften sollen die Geschäfte 2017 an folgenden Sonntagen von jeweils 13 bis 18 Uhr zum Shoppen einladen dürfen: in der City am 5. März, 3. September, 1. Oktober und 17. Dezember; in Opladen am 7. Mai, 30. Juli, 8. Oktober und 10. Dezember und in Schlebusch am 30. April, 17. September, 12. November und 10. Dezember. Am letzgenannten Termin gibt es also eine Überschneidung.

(sug)
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