Leverkusen Sparkasse kann Verwaltungsräte bevorzugen

Leverkusen · Laut der Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin muss sie günstigere Kredite aber besonders absichern.

Die Vergabe von Krediten durch die Sparkasse Leverkusen an Mitglieder ihres Verwaltungsrates hat Oberbürgermeister Uwe Richrath gestern als "völlig normal" bezeichnet. Die Praxis sei nicht nur rechtlich in Ordnung, "die Mitglieder haben diese Kredite auch zu marktüblichen Konditionen erhalten", betonte Richrath gestern.

Der Stadtchef ist Vorsitzender des Sparkassen-Kontrollgremiums, aus dessen Reihen Mitglieder laut Bundesanzeiger im Jahr 2014 insgesamt für knapp zwei Millionen Euro Darlehen der von ihnen zu beaufsichtigenden Sparkasse in Anspruch genommen haben - allerdings "ohne irgendwelche Sonderkonditionen", wie ein Mitglied gegenüber unserer Redaktion versichert hatte.

Der Frankfurter "Bankenprofessor" Ralf Jasny von der University of Applied Sciences kritisierte die Praxis dennoch. Sie habe "auf jeden Fall einen Geschmack", sagte Jasny gegenüber unserer Redaktion: "Ich selbst würde mir beispielsweise mein Haus nicht gerade von der Bank finanzieren lassen, die ich beaufsichtigen soll."

Oberbürgermeister Richrath sieht dagegen keinerlei mögliche Gewissenskonflikte, im Gegenteil. Es sei doch vielmehr "ein schöner Vertrauensbeweis, die Kredite über die Stadt-Tochter Sparkasse" abzuschließen, findet er. Es gebe ja schließlich keine Sonderkonditionen, und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) habe ein Auge darauf, das alles korrekt zugehe. Ein BaFin-Sprecher bestätigte auf Anfrage die Kontrollfunktion seines Hauses, trat aber dem Eindruck entgegen, die Sparkasse könne Verwaltungsräte bei den Kreditkonditionen nicht anders behandeln als einfache Kunden.

Räume das Geldinstitut bei diesen so genannten Organkrediten allerdings Konditionen ein, die nicht marktüblich sind, müsse es sie laut Gesetz deutlich strenger absichern - mit hartem Kernkapital (etwa Vermögenseinlagen). Das Gesetz hat noch mehr Regelungen eingezogen : Mitglieder des Verwaltungsrates, die einen Organkredit abschließen wollen, benötigen einen einstimmigen Beschluss des Sparkassen-Vorstands. Außerdem muss der Verwaltungsrat selbst jedem einzelnen dieser Kredite mehrheitlich zustimmen.

Nach einem "Kredit wie jeder andere" klingt das nicht, wie auch der BaFin-Sprecher auf Nachfrage einräumt: "Die Tatsache, dass der Gesetzgeber dieser Art soviel Aufmerksamkeit widmet, deutet schon darauf hin, dass es sich dabei nicht um einen ,ganz normalen' Kredit handelt", erläutert er.

Im Lexikon steht unter dem Begriff Organkredit unter anderem: "Die Bankenaufsicht sah die Gefahr, dass bei der Gewährung eines Kredits an diese Kreise (auch Verwaltungsräte, d. Red.) persönliche Motive in den Vordergrund treten oder sonst wie die erforderliche Sorgfalt vernachlässigt wird."

Übrigens: Auch für den dreiköpfigen Sparkassenvorstand weist der Bundesanzeiger Kredite aus. Für 2014 wird die Gesamtsumme der gewährten Vorschüsse und Kredite (einschl. Haftungsverhältnisse) mit etwa 2,2 Millionen Euro beziffert.

(RP)
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