Leverkusen Sparkasse stellt Mitarbeiter bei vollem Gehalt frei

Leverkusen · Nach einer Versetzung innerhalb des Geldinstituts kam es zur juristischen Auseinandersetzung.

20 Jahre lang war der Mann bei der Sparkasse beschäftigt. Für seine berufliche Zukunft, also ob und wie es für ihn dort weitergeht, waren am Arbeitsgericht zehn Minuten veranschlagt. Zwar dauerte es tatsächlich dreimal so lange, es gab aber keine endgültige Klarheit.

Mit einem Gehalt von mehr als 7000 Euro zählt der Mann zu den am besten verdienenden Mitarbeitern. Beziehungsweise: Er zählte. Denn zum 1. Juli strich ihn das Institut von der Lohnliste. Vom Bereich "Eigenhandel" wurde er zur "Individuellen Depotbetreuung" versetzt. Dort kam er aber nicht klar. Denn aus gesundheitlichen Gründen könne er nicht im Kundenkontakt arbeiten. Laut einer Betriebsärztin hätte es zu einer Verschlechterung des Zustands des Mannes kommen können, wenn er weiter auf dem neuen Posten arbeite, also entband ihn die Sparkasse von diesem. "Aus fürsorglichen Gründen", wie eine Juristin der Sparkasse gestern anmerkte. Es sei aber nicht sehr fürsorglich, ihm das Gehalt zu streichen, entgegnete dazu die Gegenseite, die Klage auf Weiterbeschäftigung einlegte (wir berichteten).

Ein Problem zur Beilegung des Streits besteht darin, dass die Sparkasse bislang offenbar nicht weiß, welche gesundheitlichen Probleme bei ihrem Mitarbeiter vorliegen. Zwar hat dieser seinen behandelnden Arzt von der Schweigepflicht entbunden. Aber der Mediziner redet trotzdem nicht mit Sparkassen-Vertretern. Über die Gründe dafür wurde am Verhandlungstag gerätselt. Aber erst wenn Klarheit über die genaue Diagnose herrscht, könne nach einem geeigneten Posten bei der Sparkasse gesucht werden, sagte eine Sparkassen-Vertreterin und schränkte ein: "Es handelt sich um eine Sparkasse. Da ist es natürlich problematisch, wenn jemand keinen Kontakt mit Kunden haben kann."

Diskutiert wurden auch die Möglichkeit einer kleinen Personal-Rochade innerhalb des Instituts und die Bereitschaft des Mannes, eine weniger gut bezahlte Stelle anzunehmen. Und als man sich nach 25 Minuten darauf verständigt hatte, ein Privatgutachten zum gesundheitlichen Zustand des Klägers anfertigen zu lassen, schien es als ob sich der Rechtsstreit noch lange hinziehen könnte. Aber vielleicht geht es auch deutlich schneller und ganz ohne medizinisches Gutachten - dank eines Appells von Richter Henrik van Laak. Beide Seiten wirkten in der Sache auf ihn "etwas hartleibig", sagte er, als er im Begriff war, die Akte vorläufig zuzuschlagen und die Angelegenheit in den Januar 2016 zu vertagen. Aber dann kehrte der Jurist den Animateur in sich heraus ("Man muss sich vor Gericht auch mal bewegen") - und prompt wurde noch einmal fünf Minuten über eine mögliche Trennung verhandelt. Bis Mitte nächsten Jahres, so lautete schließlich die Überlegung, könnte der Mitarbeiter auf der Gehaltsliste aber freigestellt bleiben, um dann gegen eine Abfindung (zur Diskussion stehen 87.000 Euro) seinen Hut zu nehmen.

(RP)
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