Leverkusen Sperrzonen: 5000 Euro Buße für Fisch-Wilderer

Leverkusen · Hitdorf/Rheindorf Der gemeine Fisch-Wilderer trat im letzten Herbst besonders an der Siegmündung auf. Dieser Anglertypus hatte es auf Lachse abgesehen und holte sie verbotenerweise aus dem Wasser. Wird ein Täter an der Angelrute beim Frevel erwischt, drohen ihm Bußgelder bis zu 5000 Euro, zumal der Lachs ganzjährig nicht gefischt werden darf. Eine besondere Schonzone für Lachse richtet der Regierungspräsident Köln jetzt für die Wuppermündung in Rheindorf ein (Rhein-Kilometer 703 bis 703,7).

Der besondere 700 Meter lange und bis zur Rheinmitte reichende Schutzbereich wird für den "Atlantischen Lachs" vom 1. September bis zum 31. Dezember gezogen. Diese Monate gelten als Hauptwanderzeit der Lachse. Führt die Wupper Niedrigwasser, dann sammeln sich die Lachse vor der Mündung im Rhein, um bessere Schwimmbedingungen abzuwarten.

In der Schonzone ist jedes Angeln verboten. So soll auch unbeabsichtigtes Lachsfischen vermieden werden, schrieb die obere Fischereibehörde Köln. Damit die Lachse ungehindert und stressfrei zu den Laichgründen in Dhünn und Wupper schwimmen können, darf die Wasserschutzzone nicht betreten werden. Verboten sind dabei auch das Entfernen von Pflanzen, Totholz, von Steinen oder anderem Material.

Einen rund fünf Kilometer langen Fisch- und Laichschonbezirk legte der Regierungspräsident Köln zudem gegenüber von Hitdorf fest. Die Grenze reicht etwa von dem Fähranleger in Köln-Langel bis zum Rheinbogen bei Monheim/Dormagen (Rhein-Kilometer 705,6 bis 710,3). Der Bereich heißt "Rheinaue-Worringen-Langel".

Mit der Maßnahme sollen die natürlichen Lebensräume (Ruheräume) speziell für diese Fische geschützt beziehungsweise wiederhergestellt werden: Maifisch, Flussneunauge, Lachs, Bitterling, Steinbeißer, Groppe und Meerneunauge. Alle Störungen der Tiere sind verboten.

(RP)
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