Leverkusen Sportpark: "Drecksau"-Prozess endet mit Vergleich

Leverkusen · Ein 57-Jähriger bezeichnete seinen Vorgesetzten unter anderem als "Drecksau". Nach 34 Jahren als Beschäftigter des Sportparks wird er nach dem verbalen Ausfall fristlos und außerordentlich gekündigt. Aus seiner Sicht ist die Reaktion seines Arbeitgebers überzogen - und nicht rechtens. Vielmehr sei er das Opfer in der Geschichte. Nun endete das von ihm angestrebte Verfahren vor dem Arbeitsgericht mit einem Vergleich.

 Ein langjähriger Mitarbeiter des Sportparks wurde vom Dienst freigestellt, weil er seinen Vorgesetzten beleidigte.

Ein langjähriger Mitarbeiter des Sportparks wurde vom Dienst freigestellt, weil er seinen Vorgesetzten beleidigte.

Foto: Miserius

Demnach erhält der langjährige Angestellte, der sein Verhalten "Augenblicksversagen" nennt, bis Ende 2017 seine vollen Bezüge - inklusive Zusatzleistungen und betrieblicher Altersvorsorge.

Von seiner Arbeit ist er indes freigestellt. Außerdem wird ihm der Lohn für die vergangenen drei Monate seit der Kündigung nachgezahlt, und er erhält ein Arbeitszeugnis mit der Note "gut" - für Bewerbungen. Im Gegenzug verzichtet der durch die lange Dienstzeit eigentlich unkündbare 57-Jährige darauf, auf eine weitere Beschäftigung im Sportpark zu bestehen und sich durch die Instanzen zu klagen.

Der Mann hat sich nach eigenen Angaben seit Jahren von seinem Vorgesetzten gemobbt gefühlt. Zudem habe er zum Zeitpunkt seiner Entgleisung Medikamente nehmen müssen, die er aber abgesetzt habe, damit er Maschinen bedienen und Autofahren könne. Die Eskalation sei Folge eines angestauten Problems. "Ich bin ein offener und ehrlicher Mann, der klare Ansagen macht. Wenn man wie ich mit 14 Jahren auf dem Bau sein Arbeitsleben beginnt, eignet man sich eine rustikale Umgangssprache an", sagte er. Die fragliche Äußerung sei im Affekt passiert - "und das tut mir leid". Abgesehen davon sei er "der beste Handwerker im Betrieb".

Zwei Abmahnungen gab es im Vorfeld. Einschlägig waren diese allerdings nicht. Der Vorsitzende des Arbeitsgerichtes schätzte die Chance auf 50 Prozent, dass der Gekündigte in einem langwierigen Verfahren Recht bekommen könnte. "Wir haben durch die Beleidigung eine klare Pflichtverletzung, dem ein sehr langes Beschäftigungsverhältnis gegenüber steht", sagte er. Würde die nächste Instanz dem Sportpark recht geben, stünde der langjährige Angestellte allerdings mit nichts da. Es sei ein "alles oder nichts"-Spiel. Nach eingehender Beratung mit seinem Anwalt und der Gegenseite entschied er sich für die "Kündigung mit sozialer Auslauffrist". Sein Schlusswort: "Jetzt ist es vorbei, und gut ist."

(dora)
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