Leverkusen Staatsanwaltschaft fordert fast fünf Jahre Haft für Messer-Attacke

Leverkusen · Ein 31-jähriger Leverkusener hatte zu Karneval 2015 zwei Männer mit insgesamt neun Stichen schwer verletzt - einen von ihnen lebensgefährlich.

 Der Fall wird am Landgericht Köln verhandelt. (Symbolfoto)

Der Fall wird am Landgericht Köln verhandelt. (Symbolfoto)

Foto: dpa, obe vge

Wie er an Weiberfastnacht 2015 so ausrasten und zwei Männer mit sieben beziehungsweise zwei Messerstichen lebensgefährlich verletzen konnte, kann sich der Angeklagte selbst nicht erklären. War Alkohol im Spiel, haben ihn die Opfer provoziert? Für die Staatsanwältin und die beiden Anwälte, die als Nebenkläger für die beiden 23 und 26 Jahre Opfer gestern am Landgericht ihre Plädoyers hielten, ist klar: Es war versuchter Mord in Tateinheit mit vorsätzlicher schwerer Körperverletzung, zu bestrafen mit vier Jahren und neun Monaten Haft. Der Verteidiger des 31-jährigen Leverkuseners hält dagegen höchstens drei Jahre und drei Monate Haft für den gelernten Einzelhandelskaufmann für angemessen.

Vorausgegangen war in einer Gaststätte an der Humboldtstraße eine Auseinandersetzung der beiden späteren Opfer mit dem Bruder des Angeklagten. Die hatten ihn so stark geschlagen, dass der verletzte Bruders ins Krankenhaus gebracht werden musste. Die Polizei vor Ort erteilte Platzverweise. Erst anschließend kam es auf der Goethestraße zu den schweren Straftaten - als der Bruder des Verletzten von dem Vorfall erfuhr und sich an den beiden Opfern, die bis heute an den Verletzungen zu leiden haben, rächen wollte. So die Version der Anklage.

Der Verteidiger sah eine Provokation als Ursache. Dagegen wiederum sprechen die Fakten wie die vielen Messerstiche. Bis zu zehn Zentimeter tiefe Wunden stellte der Rechtsmediziner fest. Und das durch eine dicke Winterjacke. Ein Opfer konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden. Die Vielzahl der Stiche, die zudem mit voller Gewalt ausgeführt wurden, und das anschließende Verhalten des Angreifers sprechen ebenfalls gegen ihn. Er setzte sich einfach in ein Taxi und ließ sich in eine andere Gaststätte bringen. Ohne vorher ins benachbarte Remigius-Krankenhaus zu gehen und sich nach dem Gesundheitszustand seines Bruders zu erkundigen.

Da der 31-Jährige, der verheiratet und Vater von drei Kindern ist, einen festen Arbeitsplatz hat, seit dem Vorfall bis auf eine kurze Untersuchungshaft praktisch keine Nachteile zu tragen hatte, schlug sein Verteidiger vor, dem Mann eine dauerhafte Unterbringung in der Justizvollzugsanstalt zu ersparen und statt dessen den offenen Vollzug zu wählen. Den Opfern bot sein Mandant ein Schmerzensgeld von jeweils 5000 Euro sowie 50 mal 200 Euro monatlich an. Und die könne er allerdings nur zahlen, wenn er weiterhin ein Einkommen habe.

Der Prozess wird am Montag fortgesetzt; dann geht es um den Täter-Opfer-Ausgleich. Am Dienstag ist das Urteil der 11. Großen Strafkammer zu erwarten.

(sg-)
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