Leverkusen Stadt lehnt eine Katzensteuer ab

Leverkusen · Besteuerung von Hunden verletzt laut Gericht nicht den Gleichheitsgrundsatz

Die Stadt Leverkusen will nach bisheriger Planung die Hundesteuer im Jahr 2018 von heute 132 Euro auf 156 Euro anheben. Dies gilt nur für den ersten Hund. Bisher nimmt die Stadt pro Jahr rund 830 000 Euro von Hundehaltern ein. Einen Leverkusener stört diese Besteuerung, weil sie in einem Punkt ungerecht sei: "Wieso zahlen Katzenhalter denn nicht auch Steuern?", fragt der Mann und beantragt konsequenterweise die Einführung der Katzensteuer nach dem Motto "Gleiches Recht für alle.

" Und die Stadt antwortete: "Abgelehnt." Diesen Beschluss sollen die Politiker im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden bestätigen. Heute dient die Hundesteuer vor allem dazu, die Zahl der Vierbeiner in Leverkusen nicht ausufern zu lassen. Eine Gegenleistung für die Steuer kann der Bürger nicht verlangen, auch das Beseitigen von Kot nicht. Dass die Stadt mit der Hundesteuer auch Zusatzeinnahmen verbucht, wird rechtlich als "Nebenzweck" verbucht. Abgaben für Hunde gibt es mindestens seit dem 15.

Jahrhundert, als Steuer wurde sie um 1807 eingeführt. 1984 urteilte der Verwaltungsgerichtshof München, dass die Hundesteuer trotz fehlender Katzensteuer nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Die Zahl der Katzen, Pferde und Vögel müsste "aus hygienischen und ordnungspolitischen Gesichtspunkten" nicht durch Steuern eingedämmt werden. Zumindest bei Katzen dürften viele Grundstückseigentümer anderer Meinung sein.

(RP)
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