Leverkusen Stadt Leverkusen prüft Radweg-Nutzungspflicht

Leverkusen · Köln hat die Radwegebenutzungspflicht abgeschafft, Düsseldorf wird in Kürze nachziehen, die Stadt Leverkusen prüft noch. Die Experten rechnen nicht mit einer generellen Aufhebung der Nutzungspflicht.

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Foto: dpa, Emily Wabitsch

Radfahrer fühlen sich in Leverkusen zu Hause: Alleine 150 Kilometer Radrouten sind auf dem Stadtgebiet ausgewiesen. Doch was höchstwahrscheinlich nur wenige Radfahrer wissen und auch beachten: Auf den mit einem weißen Fahrrad auf blauem Schild gekennzeichneten Radwegen gibt es eine Benutzerpflicht - zumindest noch.

Denn in Köln ist die Radwegebenutzerpflicht bereits mit Ratsmehrheit abgeschafft worden; in Düsseldorf soll dies in Kürze geschehen. Und in Leverkusen gibt es bereits seit Mai 2014 eine Arbeitsgruppe, die sich in aller Stille mit dieser Frage beschäftigt: Das bestätigte Stadtsprecherin Julia Trick auf Nachfrage unserer Redaktion.

Diese Arbeitsgruppe bestehe aus Vertretern des städtischen Bereichs Tiefbau und des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC) Leverkusen. Sie habe die Aufgabe, das gesamte Radwegenetz der Stadt daraufhin zu überprüfen, wo die Radwegepflicht Sinn mache und wo sie aus Sicherheitsgründen besser abgeschafft werden solle. "50 Prozent der Prüfaufträge sind bisher erfüllt. Die Arbeitsgruppe ist also mitten drin. Es sind aber noch keine Radwegeschilder abgehängt worden", betont Trick.

Will heißen: Wer sich mit dem Fahrrad durch Leverkusen bewegt und einen der ausgeschilderten Radwege nicht benutzt, sondern auf der Straße nebenher fährt, der riskiert bislang immer noch ein Bußgeld. Das gilt zumindest bis auf Weiteres. Stadtsprecherin Trick, die übrigens als Kölnerin von der dortigen Aufhebung der Radwegepflicht persönlich betroffen ist, kann sich eine generelle Aufhebung in Leverkusen aber nicht vorstellen: Aus Sicherheitsgründen mache es keinen Sinn, die Radwegepflicht zum Beispiel an besonders engen Straßen aufzuheben: "Und ich würde mit dem Fahrrad auch nicht freiwillig auf eine vierspurige Straße fahren, wenn es einen Radweg gibt", gibt Trick zu. Ein anderer Fall, den auch die Kölner und Düsseldorfer Entscheidungsträger im Sinn hatten, ist die durch viele Unfälle belegte Gefahrensituation beim Rechtsabbiegen: Der Autofahrer muss den Radweg kreuzen, sieht aber den von rechts kommenden Radfahrer nicht. Oder der Radfahrer bemerkt zu spät, dass der Autofahrer abbiegen will, und hält nicht an. Stellen, an denen diese Gefahr lauert, werden laut Trick auch auf den Listen des Arbeitskreises stehen. Wann welche Radwege möglicherweise in Leverkusen von der Benutzungspflicht entbunden werden, lasse sich aber zur Zeit noch nicht sagen.

Fakt ist aber: Auch bei einer Aufhebung der Benutzungspflicht kann weiterhin jeder Radfahrer natürlich den Radweg benutzen. Niemand muss auf die Straße ausweichen. Allerdings gibt es zu der neuen Regelung in benachbarten Großstädten bereits kritische Stimmen des ADFC: Da Radwege ohne Benutzerpflicht zu Fußgängerflächen erklärt werden müssten, seien neue Konflikte abzusehen. Denn Radfahrer dürften dann dort nur im Schritttempo fahren und müssten auf Fußgänger Rücksicht nehmen.

(RP)
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