Leverkusen Stadt muss Wehrleuten Lohn nachzahlen

Leverkusen · Vor dem Kölner Verwaltungsgericht erstritten sieben Mitglieder der Berufsfeuerwehr einige Tausend Euro, mit denen Überstunden aus den Jahren 2003 bis 2005 vergütet werden. Zufriedenheit herrschte bei den Wehrleuten indes nicht.

 Kurz vor der Urteilsverkündung durch Richter Klaus Fömpe am Verwaltungsgericht Köln im Saal 33: Nach diesem Richterspruch erhalten sieben Feuerwehrleute zwischen 9100 und 12 500 Euro für die Überstunden nachgezahlt.

Kurz vor der Urteilsverkündung durch Richter Klaus Fömpe am Verwaltungsgericht Köln im Saal 33: Nach diesem Richterspruch erhalten sieben Feuerwehrleute zwischen 9100 und 12 500 Euro für die Überstunden nachgezahlt.

Foto: Uwe Miserius

Als gegen 10.15 Uhr das letzte juristische Wort gesprochen war, versammelte sich die Gruppe aus Leverkusen vor der Tür des Kölner Verwaltungsgerichts. Zufriedenheit stand niemandem ins Gesicht geschrieben. Dabei hatte jedes der Mitglieder der Berufsfeuerwehr soeben einige Tausend Euro für sich erstritten.

Die Klagen von sieben Wehrleuten wurden gestern Vormittag verhandelt. Alle hatten darauf gepocht, dass ihnen Überstunden vergütet werden, die sie in den Jahren 2001 bis 2005 geleistet haben. Und Richter Klaus Fömpe sprach drei Klägern jeweils gut 9100 Euro und vier Klägern jeweils knapp 12 500 Euro zu. Damit blieb er indes deutlich unter den Forderungen, die sich auf rund 15 600 beziehungsweise 21 400 Euro belaufen hatten. Einen Teil davon sprach der Richter den Wehrleuten ab, weil seiner Ansicht nach die Ansprüche aus den Jahren 2001 und 2002 verjährt seien.

Seit vielen Jahren gärt der Streit zwischen Wehrleuten und ihrem Arbeitgeber, der Stadtverwaltung. Hintergrund ist, dass die Feuerwehrmänner viele Jahre 54 Stunden pro Woche Dienst geleistet haben, obwohl die Arbeitszeit von der Europäischen Union längst auf 48 Stunden begrenzt worden war. Im Urteil wurde gestern für alle sieben Kläger zugrunde gelegt, dass sie vom 1. Januar 2003 bis zum 30. November 2005 je 787,5 Stunden Mehrarbeit geleistet haben, die ihnen nachträglich honoriert wurde.

Dass ihr Teilerfolg vor Gericht bei den Betroffenen keine Zufriedenheit auslöste, hängt mit der Ungleichbehandlung zusammen, der sie sich ausgesetzt sehen. So waren erst vor wenigen Monaten Kollegen mit ähnlich gelagerten Fällen fast leer ausgegangen. Die Forderungen von weiteren 14 Leverkusener Wehrmännern, die in 2001 einen Antrag auf Überstunden-Vergütung gestellt hatten, wurden hingegen voll erfüllt. Sie erhielten im Schnitt 18 000 Euro. Diese 14 waren damals die ersten Berufsfeuerwehrmänner in Leverkusen, die ihre Mehrarbeit bezahlt haben wollten. Kollegen hätten seinerzeit von einem Antrag Abstand genommen, nachdem ihnen per Aushang und durch einen Vertreter des Personalrates zugesichert worden sei, dass alle Kollegen die gleiche Vergütung für die Mehrarbeit erhalten würden. "Daran kann man sich heute angeblich nicht mehr erinnern", monierte Andreas Verkerk, einer der betroffenen Kollegen, der wie seine Mitstreiter im Gerichtsgebäude ankündigte, in Berufung gehen zu wollen. Peter Orlowski, Anwalt der Wehrleute, sprach derweil von einer "Zweiklassengesellschaft bei der Feuerwehr".

Ob es eine Gleichbehandlungs-Zusicherung von der Stadt gegeben hat, war gestern kein Thema. Dies hätte nach Meinung des Richters juristisch keinen Unterschied gemacht, weil auch diese Zusage verjährt wäre. Für die Wehrleute ist dies ein Unding. Durch den Streit sei das Arbeitsklima am Boden, das Misstrauen gegenüber der Stadt riesig. "Künftig ist damit zu rechnen, dass bei jedem Mist geklagt wird", sagte Mike Paunovich. Besonders negativ sei ihm das Verhalten des Personalrates aufgestoßen. "Der hat uns sogar abgeraten, Anträge zu stellen. Hätten wir das gemacht, ständen alle ohne einen Euro da." Außer den sieben Fällen standen gestern die Klagen von weiteren neun Leverkusener Wehrleuten an. Diese wurden nicht mündlich verhandelt.

(zill)
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