Leverkusen Stadt will Feuerwehrmann zu früh in Rente schicken

Leverkusen · Beim Gütetermin vor dem Arbeitsgericht gestern gab's keine Einigung zwischen der Stadt Leverkusen und einem Feuerwehrmann der Berufsfeuerwehr Leverkusen.

Darum geht es: Der einzige nicht verbeamtete Feuerwehrmann bei der Berufsfeuerwehr soll in den Ruhestand gehen. Die Stadt will den Mann, der im Sommer 60 wurde, in Rente schicken — wie es bei Beamten vorgeschrieben ist. In einem Schreiben an ihn hieß es im vergangenen Sommer: "... mit Ablauf des 31.08.2013 sind Sie aufgrund Rentenbezugs aus dem feuerwehrtechnischen Dienst ausgeschieden."

Die Stadt bot ihm eine Übergangsversorgung von netto rund 42 000 Euro an. "Damit hätte mein Mandant die nächsten fünf Jahre auskommen sollen, ein Witz. Rente hat mein Mandant auch nicht bezogen", sagte Peter Orlowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht, der den Feuerwehrmann vertritt, Ende vergangenen Jahres. Orlowski hatte ausgerechnet: Bei der Übergangsentschädigung von 42 000 Euro auf fünf Jahre bekomme sein Mandant pro Monat gerade einmal 701,84 Euro netto. Um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, bezieht der Feuerwehrmann seit dem 21. September Arbeitslosengeld. Zum Hintergrund: Nicht verbeamtete Feuerwehrleute können laut Tarifbestimmung im Öffentlichen Dienst bis zum 65. Lebensjahr arbeiten.

Stadt und Feuerwehrmann hatten sich zunächst vor dem Arbeitsgericht auch darauf verständigt, dass der Leverkusener bis 65 weiterarbeiten darf. Dann hatte die Stadt von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht und später angeboten, das Beschäftigungsverhältnis mit dem 63. Lebensjahr zu beenden.

Seit September zahlte die Stadt dem Feuerwehrmann kein Gehalt mehr, sagt der Anwalt. Orlowski erweiterte die Klage Ende des Jahres um die Forderung: Die Stadt soll dem 60-Jährigen den Lohn für September bis auf weiteres zahlen — plus Zinsen. Zudem wirft der Anwalt des Klägers der Stadt vor, sie habe seinen Mandanten nicht richtig informiert. Das wies der städtische Rechtsvertreter Michael Rudersdorf gestern von sich und konterte, es gebe ein Aufklärungsschreiben aus dem Jahr 2007, das dem Kläger zugegangen sei.

Der Austausch der Argumente brachte gestern keine Einigung. Richter Hendrik van Laak gab den Parteien Zeit, noch mal Schriftsätze zu verfassen. Voraussichtlich im Mai gibt es einen Kammertermin bei dem der Fall entschieden werden könnte.

(RP)
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