Leverkusen Straßen.NRW darf Ast nicht absägen

Leverkusen · Ein gewaltiger Ast ragt von einem Privatgrundstück über die Von-Knoeringen-Straße in Lützenkirchen. Eine Gefahr, sagen viele. Laut Straßen.NRW weigert sich der Eigentümer, den Ast abzuschneiden.

 Ein gewaltiger Ast ragt von einem Privatgrundstück auf die Von-Knoeringen-Straße in Lützenkirchen. Ist er eine Gefahr? Der Eigentümer jedenfalls will offenbar nicht, dass er abgesägt wird.

Ein gewaltiger Ast ragt von einem Privatgrundstück auf die Von-Knoeringen-Straße in Lützenkirchen. Ist er eine Gefahr? Der Eigentümer jedenfalls will offenbar nicht, dass er abgesägt wird.

Foto: UWE MISERIUS

Beinahe senkrecht liegt der meterlange Ast, der schon fast ein eigener Baumstamm ist, in der Luft. Gewaltig und imposant ragt er auf die Von-Knoeringen-Straße in Lützenkirchen, und auf Fotos sieht das fast nach einem hübschen Naturschauspiel aus. So schön und idyllisch der Baum indes sein mag, als ebenso gefährlich sehen ihn Autofahrer und Nachbarn, die sich sowohl an unsere Redaktion als auch an den Landesbetrieb Straßen.NRW gewendet haben. Ihre Sorge: Wenn der gewaltige Ast etwa bei einem Sturm abbrechen sollte, kann niemand für Leib und Leben der Autofahrer und übriger Passanten auf der Straße garantieren.

Von einem Privatgrundstück ragt der Baum auf die Straße, die im Zuständigkeitsbereich von Straßen.NRW liegt. Auf Nachfrage unserer Redaktion erklärt eine Sprecherin, dass es "juristisch keine Handhabe" dafür gebe, dass der Betrieb den Ast selbstständig absäge. Seit mittlerweile 2004 stünde man in Kontakt mit dem Eigentümer des Grundstücks, der sich allerdings beharrlich weigere, an dem Baum irgendeine Veränderung vorzunehmen.

"Wir haben das juristisch prüfen lassen, aber wir können da nichts machen", sagt die Sprecherin von Straßen.NRW. Es gebe einen längeren Schriftverkehr mit dem Eigentümer, seit vielen Jahren stehe in der Schwebe, was mit dem Baum passiere. "Wir können nur auf den guten Willen des Eigentümers hoffen", sagt sie. Anwälte hätten miteinander zu diesem Thema kommuniziert, die Straßenmeisterei hätte sich den Ast angesehen. "Aber es ist wirklich relativ kompliziert", sagt die Sprecherin. Nach nunmehr fast 13 Jahren Debatten um den Ast habe man das Thema beim Landesstraßenbetrieb aber mittlerweile aufgegeben.

Die Hausjuristen von Straßen.NRW allerdings sind zu dem Ergebnis gekommen, dass der Grundstückseigentümer des Baumes haftbar gemacht werden könnte, wenn der Ast tatsächlich abbrechen sollte. Würden bei einem Sturm oder einem Unwetter Schäden entstehen, müsste der Eigentümer dafür aufkommen, sagt man bei Straßen.NRW. Die Stadt jedenfalls ist nicht zuständig, auch nicht die Polizei oder das Ordnungsamt im Rahmen der Gefahrenabwehr. Dafür müsste man zunächst zu dem Ergebnis kommen, dass von dem Ast tatsächlich eine Gefahr ausgeht, die sich mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit realisiert.

Grundsätzlich ist Straßen.NRW für die Pflege der Straßenbepflanzung im Wirkbereich des Betriebes zuständig. Stünde der Baum also nicht auf einem Privatgrundstück, läge die Sache anders und der Ast könnte relativ einfach abgesägt werden. Aber das Land kann nicht einfach in fremdes Eigentum eingreifen.

Hört man sich in der Nachbarschaft des Baumes um, so möchte sich zwar niemand namentlich in der Zeitung zitieren lassen. Allerdings sind die Verlautbarungen deutlich: "Da regen wir uns schon sehr lange drüber auf." Oder: "Dieser Baum ist nicht tragbar, der Ast ist sehr gefährlich." Andere beschweren sich darüber, dass der Baum das gesamte Tageslicht nehme. Die Stimmung allerdings steht eher auf Resignation. Niemand rechnet damit, dass sich in dem Fall noch eine Wendung ergibt.

Wolfgang Pockrand (SPD), der stellvertretende Bezirksvorsteher, sagt: "Der Ast ist erschreckend." Er hat gestern die Verwaltung darauf aufmerksam gemacht und will sich um die Sache bemühen. Wie viel Aussicht auf Erfolg Pockrand hat, ist ungewiss. Der Eigentümer des Grundstücks war für unsere Redaktion nicht für eine Stellungnahme erreichbar. Mehrere Besuche vor Ort, zahlreiche Versuche am Telefon und anderweitige Kontakte sind im Sand verlaufen.

(her)
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