Leverkusen Straßenreinigung: Gebühr schriftlich zurückfordern

Leverkusen · Wird eine kommunale Straße länger als einen Monat von der Stadt Leverkusen nicht gekehrt, dann muss die Kommune den Anliegern gegebenenfalls die Straßenkehrgebühren anteilig erstatten. Auf diese grundsätzliche Möglichkeit wollen die städtischen Technischen Betriebe (TBL), die für das Straßenreinigen zuständig sind, deutlicher hinweisen.

 Es grüßt und informiert die TBL mit dem Maulwurf-Maskottchen.

Es grüßt und informiert die TBL mit dem Maulwurf-Maskottchen.

Foto: TBL

Zumindest die Anwohner der Bruchhauser Straße, die seit Monaten eine große Baustelle ist, sollen jetzt per TBL-Flugblatt von den Erstattungsansprüche erfahren. Der formlose Antrag muss bis zum 15. Februar 2015 schriftlich bei der TBL eingereicht werden, damit die Forderung für das Jahr 2014 noch gültig ist, merken die TBL in dem Flugblatt an.

Das Rückforderungsrecht steht übrigens seit langem in der Straßenreinigungssatzung und in den Unterlagen, die die TBL jedes Jahr mit den Gebührenbescheiden verschickt. Dort heißt es unter "Entstehung, Änderung und Fälligkeit": "Die Gebührenpflicht entsteht mit dem Ersten des Monats, der auf den Beginn der regelmäßigen Reinigung der Straße folgt. Sie erlischt mit dem Ersten des Monats, in dem die regelmäßige Reinigung eingestellt wird." Aber wer liest schon diese juristisch fein formulierten Satzungen oder das Kleingedruckte?

Allerdings legen die städtischen Finanzexperten die Rückerstattungsansprüche üblicherweise sehr eng aus. Beim Beispiel Bruchhauser Straße bedeutet dies, dass der Anwohner sehr genau beschreiben muss, an welchem Straßenstück er wohnt, denn: Ein paar Straßenabschnitte wurden trotz Baustelle weitergekehrt, sagt die Stadt.

Kontakt

Technische Betriebeder Stadt Leverkusen (TBL),

Postfach 10 11 35,

51311 Leverkusen,

Telefon 0214 406-6901,

Fax 0214 406-6902,

(US)
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