Leverkusen Streit um Bürger-Rederecht im Leverkusener Stadtrat

Leverkusen · Wenn der normale Bürger im Stadtrat reden will, stöhnen nicht wenige Volksvertreter auf. Der "engagierte Leverkusener", der seine Meinung im höchsten kommunalpolitischen Gremium platzieren will, scheint manchem lästig - speziell derzeit, wenn es um die Autobahnprojekte geht.

 Die Bezirksvertretung I tagt im Beratungsaal "Rhein" im Rathaus. Dort können auch Bürger je nach Beschluss ans Mikro - im Stadtrat nicht.

Die Bezirksvertretung I tagt im Beratungsaal "Rhein" im Rathaus. Dort können auch Bürger je nach Beschluss ans Mikro - im Stadtrat nicht.

Foto: uwe miserius

In einigen Fällen werden diese Vorträge allerdings auch vielfach gehalten: auf Bürgerversammlungen, vor Fraktionen, in den Ausschüssen. Oft wurde das Rederecht im Stadtrat deshalb mehrheitlich verweigert. Die Fraktion Bürgerliste ließ aber jetzt bei der Kommunalaufsicht (Regierungspräsident Köln) prüfen, ob der Stadtrat nicht doch den Bürger reden lassen muss, wenn es die Ratsmehrheit beschließt. Der Schuss ging hinten los: "Nein", ist das Fazit der Prüfung.

Die Stadtverwaltung teilte den Leverkusener Politikern nach der Antwort der Aufsichtsbehörde mit: "Nur Ausschüssen ... sowie Bezirksvertretungen wird durch die Gemeindeordnung die Möglichkeit eingeräumt, durch Mehrheitsbeschluss Bürger in ihren Sitzungen anzuhören. Eine solche Ermächtigung für den Rat sieht die Gemeindeordnung nicht vor."

Für den Wiesdorfer Dr. Peter Knopf, der auch schon in den politischen Gremien gesprochen hat, war die Verkündung dieser Richtlinie "ein schwarzer Tag für engagierte Bürger". Knopf durfte - trotz seines Antrags auf der letzten Ratssitzung - auch nicht sprechen. Oberbürgermeister Uwe Richrath konnte ja nach der neuen offiziell veröffentlichten "Spielregel" nichtmal über das "Rederecht" abstimmen lassen.

"Nun ist doch der Sachverstand der Bürger, der von Erhardt Schoofs (Bürgerliste) und anderen Politikern immer wieder eingefordert wurde, grundsätzlich von den Ratssitzungen ausgeschlossen! Toller Erfolg - insbesondere für die Bemühungen der Bürger für eine vernünftige Lösung des Autobahnausbaus!", befand Knopf in einem Schreiben an unsere Redaktion.

Der Stadtrat oder der Oberbürgermeister können allerdings Sachverständige zu Vorträgen einladen. Und der normale Bürger darf zumindest als Fragesteller im Stadtrat reden: in der "Einwohner-Fragestunde".

Dies muss 14 Tage vor der Ratssitzung beantragt werden. Zwei Fragen sind pro Person zulässig. Sie müssen ebenfalls zwei Wochen vorher schriftlich eingereicht werden. Für jede Frage gibt es dann in der Stadtratssitzung ein Zeitlimit von 60 Sekunden, die Antwort soll vier Minuten nicht überschreiten. Der Oberbürgermeister kann Ausnahmen zu lassen.

Fragen sind nur für den Aufgabenbereich der Stadt Leverkusen zulässig. Adressaten können die Verwaltung oder die Politiker sein. Die "Bewertung eines Sachverhalts durch den Fragesteller" ist nach den Regeln des Rates verboten. "Eine Aussprache über Fragen und deren Beantwortung findet nicht statt", heißt es weiter. Seine Anliegen kann der Leverkusener auch über den "Ausschuss für Anregungen und Beschwerden" einreichen. Die nächste Einwohnerfragestunde findet in der Ratssitzung am 27. Juni statt - wenn Anträge vorliegen.

Kontakt: Stadt Leverkusen, Fachbereich Oberbürgermeister, Rat und Bezirke Postfach 10 11 40, 51311 Leverkusen

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort