Leverkusen Streit um Feuerwehrmann: Stadt nimmt erstmals zum Fall Stellung

Leverkusen · Der Streit zwischen der Stadt und dem einzigen nicht verbeamteten Feuerwehrmann um seine Wiederanstellung und Zahlung von Lohn seit September 2013 (wir berichteten) geht weiter. Gestern hat Oberbürgermeister Reinhard Buchhorn in einem Top-Verteiler-Schreiben an die Politik Stellung genommen.

"Aufgrund der vom Rechtsvertreter des Klägers forcierten einseitigen und den Sachverhalt damit teilweise verfälschenden Berichterstattung, halte ich die beiliegende Erläuterung zum jetzigen Zeitpunkt für geboten", schreibt Buchhorn. Bisher hatte die Stadt auf jede Anfrage unserer Zeitung zu dem Thema mit Verweis auf das laufende Verfahren geschwiegen.

Laut Buchhorn habe der Feuerwehmann zum 1. September 2013 in den Ruhestand treten wollen und habe vier Monate Freizeitausgleich bis zum Eintritt in den Ruhestand in Anspruch genommen. Im September habe er die Übergangsversorgung (42 000 Euro netto) ausgezahlt bekommen. "Daraufhin hat sich der Kläger entschlossen, doch wieder arbeiten zu wollen und hat eine entsprechende Klage eingereicht."

Zur Nachzahlung, zu der das Arbeitsgericht Mitte Juni die Stadt verurteilt hatte, sagt Buchhorn: "Durch den Kommunalen Arbeitgeberverband hat die Stadt Berufung gegen das Urteil einlegen lassen." Zum 31. Juli soll der Feuerwehrmann erstmalig Gehalt bekommen. Die Summe der Übergangsversorgung sei deutlich höher als das, was der die Stadt ihm von September 2013 bis Ende Juni zahlen müsse. Die Summe habe der Feuerwehrmann noch nicht zurückgezahlt. Dazu will die Stadt ihn auffordern, beziehungsweise die Forderung des Feuerwehrmannes mit dem gezahlten Übergangsgeld verrechnen.

Peter Orlowski, der Anwalt des Feuerwehrmannes, reagierte mit einem Schreiben auf die Stellungnahme der Stadt. Darin heißt es unter anderem: Sein Mandant habe angeboten, die gegen seinen Willen an ihm ausgezahlte Übergangsentschädigung (netto) sofort zurückzuzahlen. "Die Stadt bestand jedoch darauf, dass der Kläger zusätzlich Lohnsteuer und Sozialversicherung in Höhe von letztlich über 29 000 Euro zurückzahlt, also einen Betrag, den der Kläger selbst nie erhalten hat." Sein Mandant sei bereit, die 42 000 Euro netto an die Stadt zurückzuzahlen. Diese habe bisher aber keinen förmlichen Rückzahlungsantrag gestellt, noch habe sie das vor Gericht gefordert. Der Anwalt will die Zwangsvollstreckung gegen die Stadt durchziehen. "Arbeitsgerichtliche Urteile sind sofort vollstreckbar. Deshalb ist es ohne Bedeutung, dass die Stadt Berufung beim Landesbarbeitsgericht eingelegt hat." Orlowski geht nicht davon aus, dass das Landesgericht die Auffassung der Stadt bestätigen wird.

(RP)
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