Leverkusen Tempo 30 auf Dhünnstraße ist rechtswidrig

Leverkusen · Auf der Dhünnstraße in Wiesdorf herrscht seit Jahren ein rechtswidriger Zustand. Auf der Straße gilt Tempo 30 (zwischen Bayer Kulturhaus und Rheinallee). Diese Strecke entspricht aber nicht den Anforderungen für dieses reduzierte Tempolimit.

 Das von der Stadt angeordnete Tempo 30 auf der Dhünnstraße verstößt seit Jahren gegen die Straßenverkehrsordnung. Das wird jetzt geändert.

Das von der Stadt angeordnete Tempo 30 auf der Dhünnstraße verstößt seit Jahren gegen die Straßenverkehrsordnung. Das wird jetzt geändert.

Foto: Matzerath

Das sagte Friedhelm Laufs, Leiter des Fachbereichs Straßenverkehr, am Montag den Politikern in der Bezirsksvertretung I. Laufs hatte sich immer gegen die 30 km/h-Strecke ausgesprochen, die Politiker setzten sie vor rund 15 Jahren trotzdem durch.

Die Sachlage Die Dhünnstraße ist als Hauptverkehrsstraße eingestuft (Was man übrigens im Stadtplan an der gelben Markierung erkennen kann). Auf solchen innerstädtischen Strecken sieht die Straßenverkehrsordnung generell Tempo 50 vor. Dies wird jetzt auch für die Dhünnstraße trotz Widerstands aus der Bürgerschaft eingeführt. Aber: In Teilabschnitten ordnet die Stadt auf Wunsch der Politiker weiter Tempo 30 an, was regelgerecht ist.

Die Rechtsfrage Können geblitzte Temposünder jetzt darauf hoffen, nicht belangt zu werden?

Die Anwaltsantwort Der in Opladen arbeitende Rechtsanwalt Michael Thoms (Schwerpunkt Verkehrsrecht) gibt eine zweigeteilte Antwort: "Ist die Widerspruchsfrist von zwei Wochen verstrichen, wird der Verwaltungsakt automatisch rechtswirksam." Dann müsse der Autofahrer zahlen und gegebenenfalls Punkte in Flensburg hinnehmen. In speziellen Fällen könne der Fahrer auch nach Ablauf dieser Frist die Wiedereinsetzung fordern, wenn der Fahrer das Verstreichen der Frist nicht verschuldet hat.

Innerhalb der Rechtsmittelfrist von zwei Wochen könne der Ertappte allerdings gegen die Messung vorgehen und Widerspruch einlegen. Dies habe durchaus Aussicht auf Erfolg, zumal die Stadt Leverkusen die Rechtswidrigkeit der Tempo-30-Anordnung zugegeben habe.

Die letzten städtischen Geschwindigkeitsmessungen an der Dhünnstraße liefen vor rund einer Woche, teilte die Stadt gestern auf Anfrage mit. Die Einspruchsfrist dauert also an oder hat gar nicht begonnen, weil die Zahlungsaufforderung den "Raser" noch nicht erreicht hat.

Die Stadt hat in den vergangenen Monaten alle Straßen überprüft, ob die Tempolimits zulässig und/oder sinnvoll sind. Einen rechtswidrigen Fall wie die Dhünnstraße gebe es aber kein zweites Mal, erklärte der oberste städtische Verkehrsexperte Laufs. Auch in der Bezirksvertretung II standen gestern die geplanten Änderungen für das Stadtgebiet auf der Tagesordnung.

Einige beschlossene Änderungen: Blütenstraße: künftig Tempo 30, Dornierstraße: Tempo 50, Europaring durchgängig: Tempo 60, Hüscheider Straße: Tempo 30, Kölner Straße (von Neustadtstr. bis Fußgängerzone): Tempo 30, Küppersteger Str. (Netto bis Kreisverkehr): tagsüber Tempo 30, Maurinusstr.: Zone 30, Rüttersweg: Tempo 30.

(RP)
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