Leverkusen Tempoblitzer auf der A3 überlastet die Justiz

Leverkusen · Die Blitzanlage auf der A3 zwischen Mettmann und Hilden erregt seit beinahe einem Jahr die Gemüter. Der "Traffi-Star" war im November 2015 aufgestellt worden. Bis zum August hatte er 53.000 verwertbare Aufnahmen von Fahrern gemacht, die sich nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung gehalten hatten.

 Der Blitzer auf der A3 zwischen Mettmann und Hilden macht seinen Job gut. Und der Justiz viel Arbeit.

Der Blitzer auf der A3 zwischen Mettmann und Hilden macht seinen Job gut. Und der Justiz viel Arbeit.

Foto: Jenoptik

3800 Autofahrer waren so schnell, dass ihr Führerschein einkassiert wurde. Zum Fahrverbot kommen noch 160 Euro Bußgeld und zwei Punkte in der Verkehrssünderdatei hinzu. Mit mindestens 1,5 Millionen Euro Bußgeldeinnahmen hat sich die für 200.000 Euro von der Firma Jenoptik gemietete Anlage für den Kreis Mettmann längst bezahlt gemacht.

Die Flut an Einsprüchen beschäftigt mittlerweile auch das Mettmanner Amtsgericht. Dort hat sich die Zahl der Ordnungswidrigkeitsverfahren verdreifacht. "Von April bis September hatten wir insgesamt 1270 Verfahren. Davon sind allein 850 Verfahren der Blitzanlage zuzuordnen", erläutert Dr. Thomas Künzel, Direktor des Amtsgerichts. Die Behörde ächzt unter der unerwarteten Vielzahl der Verfahren. "Wir haben nicht damit gerechnet, dass eine solche Welle auf das Gericht zurollt", räumt Künzel ein. Auch nach dem Abbau der Blitzanlage wird das Gericht mehrere Monate brauchen, um alle Verfahren abzuschließen. Noch ist nicht bekannt, wann das sein wird. "Bis zum Jahresende wird der Blitzer auf jeden Fall im Einsatz sein", sagt die Sprecherin des Kreises, Daniela Hitzemann.

Das Amtsgericht erwartet im November außerdem das Ergebnis eines von ihm in Auftrag gegebenen Gutachtens. Ein Richter hatte prüfen lassen, ob das Blitzgerät hinsichtlich der Höhe richtig eingerichtet war und ob angebrachte Reflektoren zu Messfehlern führen können. "Es handelt sich jedoch um ein standardisiertes Verfahren, welches eingehend geprüft worden ist. Man darf daher skeptisch sein, ob ein Messfehler tatsächlich festgestellt werden kann", sagt Künzel.

Bislang ist es im Übrigen auch Tim Geißler nicht gelungen, einen entsprechenden Beweis zu erbringen. Der Wuppertaler Anwalt hatte Mandanten vor dem Mettmanner Amtsgericht vertreten.

Bislang sei keines der Verfahren aufgrund eines nachweisbaren Messfehlers eingestellt worden, berichtet Künzel. Allerdings habe es einige Verfahrenseinstellungen gegeben, weil die Aufnahme der Blitzanlage fehlerhaft und die Person auf dem Bild nicht eindeutig zu erkennen gewesen war.

(RP)
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