Leverkusen Umzug oft mit Überraschungen

Leverkusen · Ein Wohnungswechsel ist nicht nur mit den Lasten eines Umzuges verbunden. Es geht auch häufig "ans Eingemachte" bei der Wohnungsübergabe: "Da kann es nämlich Überraschungen für den Hausbesitzer geben", weiß Volker Winands, Rechtsanwalt und Geschäftsführer von Haus & Grund.

Umziehen, das bedeutet für Mieter und Vermieter immer auch eine Wohnungsübergabe. Manchmal gibt es dabei Überraschungen.

Umziehen, das bedeutet für Mieter und Vermieter immer auch eine Wohnungsübergabe. Manchmal gibt es dabei Überraschungen.

Foto: dpa

"Auffällige Farbgebung muss vom Mieter beseitigt werden", sagt Winands und zitiert damit aus einem BGH-Urteil. Alles, was von der Norm abweiche, müsse beim Auszug aus einer Wohnung wieder in den vorherigen Zustand gebracht werden. Eine Renovierungspflicht gebe es aber nicht grundsätzlich: "Es sein denn, sie ist vorher vereinbart worden", meint Winands.

Auch André Juffern, Geschäftsführer des Mietervereins, kennt Fälle, wie von Winands beschrieben, wenn ehedem weiße Wände plötzlich Rot werden, oder sonstige Farben des Regenbogens "annehmen". "Dazu gibt es eine ganze Reihe von BHG-Urteilen. Und es geht gar nicht mal immer nur um Geschmacksfragen", berichtet der Rechtsanwalt. Klassisch sei der Fall, wenn ein lebenslustiger Single in eine Wohnung einzieht, wo das Schlafzimmer zuvor Kinderzimmer war und mit einer "lustigen Vogeltapete" geschmückt ist. "Die muss der Vormieter dann auf jeden Fall überstreichen", rät Juffern. Wichtig sei auch zu beachten, dass der Mieter Rechte habe, was Besichtigungstermine für Nachmieter anbelange. Der Hausbesitzer müsse solche Termine mit einem ausreichenden Vorlauf mit dem Mieter vereinbaren: "Mindestens zwei Tage vorher und maximal drei Termine pro Woche", spezifiziert Juffern. Und er fügt hinzu: "Der Mieter kann darauf bestehen, dass zu solchen Besichtigungsterminen keine Menschenmassen durch die Wohnung ziehen. Die Zahl sollte überschaubar bleiben, möglichst nicht mehr als drei Erwachsene auf einmal", sagt der Rechtsanwalt.

Auch Juffern bestätigt, dass es nicht automatisch eine Pflicht gibt, die gemietete Wohnung vor dem Auszug auch zu renovieren, ... "obwohl das Hausbesitzer immer wieder behaupten", räumt er ein. So habe in einem Fall ein Hausbesitzer sogar Schadenersatz an ein Mitglied des Mietervereins zahlen müssen. Die Mieterin habe im Nachhinein erfahren, dass keine Verpflichtung für sie bestanden habe und dies auch vor Gericht klären lassen, einen Boden in ihrer Wohnung zu erneuern: "In diesem Fall musste der Hausbesitzer der Frau einen Teil ihrer Ausgaben erstatten", berichtet Juffern.

Umzug ohne Stress
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Im übrigen sei es noch nicht einmal Pflicht für den Mieter, einem Übergabetermin der Wohnung mit dem Vermieter zuzustimmen: "Man darf sich weigern. Und sollte der Mieter jedoch zu solch einer Wohnungsübergabe bereit sein, dann sollte er auf keinen Fall etwas unterschreiben", rät Juffern.

(RP)
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