Leverkusen Unfall mit Salzsäure-Transporter provoziert: Geldstrafe

Leverkusen · Äußerst gefährlich war die Situation auf dem Europaring Richtung Opladen am 17. September 2014 gegen 14.45 Uhr, die jetzt das Leverkusener Amtsgericht beschäftigte.

Leverkusen: Unfall mit Salzsäure-Transporter provoziert: Geldstrafe
Foto: Gerhardt Seybert

In Höhe der Radarfalle - kurz vor der Stelle, wo die Straße vor einer Unterführung einspurig wird - hatte sich ein heute 43-jähriger Leverkusener Unternehmer mit seinem Kastenwagen vor einen Sattelschlepper auf der linken Spur setzen wollen und war dazu rechts an dem 40-Tonner vorbeigezogen. Doch der Unternehmer verschätzte sich beim Abstand.

Als er vor dem Lkw einscherte, musste dieser stark abbremsen - von etwa 70 auf 55 Stundenkilometer -, um einen Zusammenprall zu verhindern. "Es war reines Glück, dass nichts Schlimmeres passiert ist", sagte die Amtsrichterin zu dem 43-jährigen Mazedonier. "Schließlich hatte der Sattelschlepper Salzsäure geladen und war deutlich als Gefahrguttransporter gekennzeichnet, der vorsichtig zu umfahren ist." Nur durch das automatische Bremssystem des Lkw, das bei zu geringen Abständen aktiviert werde, sei ein Unfall verhindert worden.

Zu einem Zusammenstoß mit Sachschaden kam es kurze Zeit später trotzdem. Denn erst gab es ein Wortgefecht zwischen beiden Fahrern an der nächsten Ampel. Dann quetschte sich der 43-Jährige ein Stück weiter erneut vor den Sattelschlepper, und zwar als dieser bereits dabei war, auf einer Abbiegespur rechts abzubiegen. Dabei touchierte der Kastenwagen den Sattelschlepper. "Der Kleintransporter hat den Lkw geschnitten, als der schon weit vorne in der Kurve war", schilderte eine Zeugin, die in einem Auto hinter dem Lkw fuhr.

"Die Situation war nicht gewollt", versicherte der Unternehmer vor Gericht. Er habe sich zwar stark provoziert gefühlt, sei aber weit davon entfernt, Kämpfe auf der Straße auszuführen. Und vor Gericht stehen zu müssen, sei ihm sehr peinlich.

Den bleibenden Eindruck des Verfahrens glaubte ihm die Richterin. Doch während sie das erste Ausbremsen des Sattelschleppers noch als fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs wertete, sah sie dies beim zweiten Ausbremsen beim Abbiegen anders. "Sie haben sich erst zurückfallen lassen und sind dann kurz vor dem Lkw eingeschert", erklärte sie dem 43-Jährigen. Dies sei Vorsatz. Die Richterin verurteilte den Leverkusener daher wegen fahrlässiger sowie vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung zu einer Geldstrafe von 2250 Euro. Ein Führerscheinentzug sei anderthalb Jahre nach dem Unfall nicht mehr angezeigt. Zwar habe der 43-Jährige schon Einträge wegen überhöhter Geschwindigkeit und Handynutzung am Steuer. "Aber das macht Sie noch nicht zu einem Rowdy."

(sug)
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