Leverkusen Unternehmerverbände Rhein-Wupper: "Das Mindestlohngesetz ist Murks"

Leverkusen · Anfang des Monats waren sie rum, die ersten 100 Tage gesetzlicher Mindestlohn. Und während Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles sich dieser Tage zufrieden geäußert hat, findet Andreas Tressin, Geschäftsführer der Unternehmerverbände Rhein-Wupper, nicht nur ein Haar in der Suppe. Es sei in vielen Fällen weniger die Höhe des Mindestlohnes das größte Problem "als vielmehr die Tatsache, dass das Gesetz an vielen Stellen so unklar formuliert ist, dass sich viele Unternehmen rechtlich plötzlich auf ganz dünnem Eis bewegen müssen", sagt er.

"Und es mutet den Betrieben einen ebenso erheblichen wie unnötigen bürokratischen Mehraufwand zu, der sie nur von der eigentlichen Arbeit abhält." Der Beratungsbedarf habe sich durch die Einführung des Mindestlohnes massiv erhöht, wobei nicht nur Branchen betroffen seien, die bisher Löhne von weniger als 8,50 Euro pro Stunde bezahlt hätten. "Wenn es darum geht, Arbeitszeiten zu dokumentieren oder Praktikanten zu beschäftigen, sind alle betroffen - selbst die, deren niedrigstes Einstiegsentgelt fast doppelt so hoch ist wie der Mindestlohn.

" Für Tressin ist das Gesetz auch aus einem anderen Grund "Murks": Es gebe viele unsauber formulierte Regelungen, die für die Betriebe eine große Rechtsunsicherheit darstellen. "Nicht ohne Grund sieht sich das Bundesarbeitsministerium bereits nach wenigen Wochen gezwungen, die Kontrollen der Mindestlohnzahlung in einigen Betrieben auszusetzen. Das ist aber unter dem Strich reine Flickschusterei an einem nicht zu Ende gedachten Gesetz", kritisiert Tressin. Unklar sei etwa, für welche Praktika der Mindestlohn gelte.

Zudem sei der bürokratische Aufwand für die gesetzeskonforme Dokumentation von Arbeitszeiten enorm, ebenso das Haftungsrisiko, wenn eine Firma nicht sicherstellen kann, dass all ihre Lieferanten und Sublieferanten den Mindestlohn an ihre Beschäftigten bezahlen.

(RP)
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