Kommentar Unzeitgemäßes Verhalten

Der Fall Bruchhauser Straße wirft ein Schlaglicht auf das unzeitgemäße Verhalten der Technischen Betriebe, zumindest im Bereich Bürgerbetreuung bei Bauschäden. Da werden Hauseigentümer durch ein städtisches Straßenbauprojekt geschädigt und dann juristisch allein gelassen.

Die TBL verweisen da auf die Satzung und erwecken den Eindruck, die Verwaltung hat immer recht. Das ist Hoheitsdenken von früher, als die Bürger vor dem Staat Angst haben durften. Vor allem: Die TBL und so die Stadt sind Auftraggeber der Maßnahme, und doch soll sich der Bürger alleine gegen ein mit Rechtsanwälten gut geschütztes Unternehmen durchsetzen. Die TBL haben zumindest die Pflicht, für Bürger zu vermitteln. (US)

(RP)
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