Urteil in Leipzig A1-Brücke zwischen Leverkusen und Köln darf gebaut werden

Leipzig/Leverkusen · Das Bundes-Verwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage einer Bürgerinitiative gegen die geplante Autobahnbrücke abgewiesen: Dem Bau der Rheinbrücke zwischen Leverkusen und Köln steht somit nichts mehr im Weg.

 Neben der alten, stark beschädigten Rheinbrücke zwischen Leverkusen und Köln soll die neue Brücke gebaut werden.

Neben der alten, stark beschädigten Rheinbrücke zwischen Leverkusen und Köln soll die neue Brücke gebaut werden.

Foto: UM/Montage: Redaktion

Zwei Wochen brauchten die Richter am Bundesverwaltungsgericht, um die zahlreichen Akten zum geplanten Nebau der A1-Brücke zwischen Leverkusen und Köln zu sichten, nun ist das Urteil verkündet worden: Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Rheinbrücke wie geplant im Frühjahr 2018 gebaut werden darf. Eine Leverkusener Bürgerinitiative und ein Bürger hatten gegen den Bau geklagt. Auch die Vorarbeiten für den Brückenbau, die bereits begonnen haben, dürfen wieder aufgenommen werden.

Der Vorsitzende Richter Wolfgang Bier erklärte in der Urteilsbegründung, die Behörden hätten keine Fehler gemacht, die zur Aufhebung ihrer Baupläne hätten führen können.

Angst vor Eingriff in Giftmülldeponie Dhünnaue

Die Kläger fürchten erhebliche Gefahren für Umwelt und Gesundheit, weil Pfeiler für den Neubau auf dem Gelände der einst größten Giftmülldeponie Europas errichtet werden sollen. Dort lagern unter anderem Produktionsabfälle von Bayer. Die Planer halten die Gefahren dagegen für beherrschbar und bekamen jetzt Rückendeckung aus Leipzig. Die Risiken seien hinreichend ermittelt und beurteilt worden, urteilten die Richter. Für die Arbeiten im Deponiebereich hätten die Behörden Pläne aufgestellt, die die Sicherheit der Bürger und der Bauarbeiter gewährleisteten. Im Übrigen sei das Gericht kein Schiedsrichter zwischen verschiedenen planerischen Vorstellungen - also in der Frage, ob oberirdisch gebaut, oder die A1 in einen langen Tunnel verlegt werden soll.

Letzteres hatten die Kläger gefordert. Sie warfen der Kölner Bezirksregierung vor, es zu Unrecht abgelehnt zu haben, die A1 zwischen dem Kreuz Leverkusen und der Anschlussstelle Köln-Niehl als Tunnel zu führen. Diese unterirdische Führung zumindest im Folgeabschnitt zwischen den Autobahnkreuzen Leverkusen-West und Leverkusen werde durch den Planfeststellungsbeschluss unmöglich gemacht.

Auch ein neunseitiges Feinstaub-Gutachten des Leverkusener SPD-Bundestagsabgeordneten und Mediziners Karl Lauterbach hatten sie als Argument für den langen Tunnel ins Feld geführt. Es bezieht sich auf eine Studie der US-Eliteuniversität Harvard, an der Lauterbach als Professor unterrichtet. Darin heißt es, die vom Kraftverkehr produzierten Feinstäube führten zu einem deutlichen Anstieg der Todesfälle in den kommenden Jahren. Lauterbach äußerte sich im Gespräch mit unserer Redaktion zur Entscheidung des Gerichts. Eine Tunnellösung für Leverkusen sehe er nicht als "beerdigt" an. Das Gericht habe lediglich geprüft, ob die Planung für die Brücke rechtmäßig sei, nicht aber ob sie auch vernünftig sei. "Diese Entscheidung trifft der Bundestag", sagte Lauterbach. Dort wollte er sich weiterhin für den Tunnel einsetzen.

Initiative ist verärgert

Fachanwalt Wolfram Sedlak, der die Bürger-Initiative "Netzwerk gegen Lärm" juristisch berät, hat die Hoffnung noch nicht ganz verloren. Auf das Urteil müsse man nun genau schauen und dann abwägen, ob ein Gang vor das Bundesverfassungsgericht oder gar den Europäischen Gerichtshof sinnvoll sei, sagte er. Sedlak verglich das Projekt mit Großbaustellen wie dem Berliner Flughafen.

Bei den Bürgerinitiativen herrscht die Meinung vor, der Bund habe seine Entscheidung gegen einen Tunnel schon längst getroffen. Wasser auf ihre Mühlen war da jetzt ein neuer Bericht des WDR-Politmagazins "Westpol", dem eine interne E-Mail aus dem November 2015 vorliegt. Der oberste Planer für Bundesfernstraßen im NRW-Verkehrsministerium schreibt da dem Sender zufolge an den damaligen Minister Michael Groschek (SPD), man solle "nach außen sagen, dass man sich eine Tunnellösung ernsthaft gewünscht habe". Sein wahres Votum sei aber, "die Tunnelvariante für die weitere Planung auszuschließen".

Leverkusens Oberbürgermeister Uwe Richrath nannte den Bericht am Mittwoch irreführend und wies gleichzeitig Vorwürfe aus Kreisen der Bürgerinitiativen zurück, er habe von einer Vorfestlegung der Behörden gewusst und diese gedeckt. "Die kritisierte Korrespondenz ist völlig veraltet", sagte der Stadtchef. Sie beziehe sich auf das Jahr 2015, also einen Zeitraum, in dem es überhaupt noch keine einzige geprüfte Tunnelvariante gab, in der auch Gefahrgutstransporte möglich waren. Mittlerweile habe man aber eine für 100.000 Euro erstellte Machbarkeitsstudie, die beweise: "Ein Tunnel ist möglich - auch mit Gefahrguttransporten." Und genau für solch einen Tunnel, versicherte Richrath, werde er sich auch weiterhin einsetzen.

So laufen die Probebohrungen für neue Rheinbrücke
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Foto: Miserius, Uwe

2020 soll erster Teil der Brücke fertig sein

Die bestehende, rund 50 Jahre alte A1-Brücke ist schadhaft und darf nicht mehr mit schweren Fahrzeugen befahren werden. Einst konzipiert für 40.000 Kraftfahrzeuge pro Tag, hat das Bauwerk mit zuletzt mehr als 120.000 Fahrzeugen täglich, darunter 14.000 Lkw, seine Belastungsgrenze erreicht und soll ersetzt werden. Zugleich soll die A1 auf acht Spuren erweitert werden.

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts "ist bei uns als Startschuss angekommen, einen ambitionierten Plan anzugehen", sagte NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst (CDU) am Mittwoch im Düsseldorfer Landtag. Der erste Bauabschnitt solle im Jahr 2020 fertiggestellt sein. Dann dürften laut Planung auch wieder Lastwagen rollen. Die Kölner Regierungspräsidentin Gisela Walsken (SPD) betonte, der Planfeststellungsbeschluss sei ganz ohne Auflagen genehmigt worden.

Nach aktueller Kostenschätzung wird das gesamte Projekt laut Straßen NRW rund 740 Millionen Euro kosten und bis 2023 vollständig fertig sein. Mit Blick auf die befürchteten Gefahren für Umwelt und Gesundheit betonte Straßen NRW, man werde große Vorsicht walten lassen. Wo Eingriffe in die Deponie vorgenommen würden, werde es eine komplette "Einhausung" des Bereichs geben. Alle involvierten Fahrzeuge müssten durch eine Waschanlage.

(pec)
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