Leverkusen Urteil zu Kita-Gebühren: Für einige Familien bleibt die Praxis ungerecht

Leverkusen · Das Oberverwaltungsgericht Münster hat kürzlich entschieden, dass Kommunen keine Kita-Elternbeiträge für das jüngere Geschwisterkind erheben dürfen, wenn das ältere Kind im letzten, beitragsfreien Kindergartenjahr ist. "Leverkusen betrifft das allerdings nicht", sagt Wolfgang Mark, der im Fachbereich Kinder und Jugend für die Gebührenerhebung aller öffentlich geförderten Kindertagesstätten (nicht nur der städtischen Einrichtungen) zuständig ist. Hier bleibt das ältere Kind nominal "Zahlkind", auch wenn es im Vorschuljahr beitragsfrei gestellt ist. Dafür zahlt das Land einen Pauschalbeitrag als Ausgleich.

Andere Städte hätten dann einfach das jüngere Kind zum "Bezahlkind" erhoben - Leverkusen aber nicht, das habe der Rat so festgelegt. Aber es gibt auch im Leverkusener Stadtgebiet Fälle, die sich durchaus als ungerecht behandelt fühlen dürfen. Das sind Familien, in denen der Altersabstand zwischen den Kindern vier und mehr Jahre beträgt.

An zwei Beispielen wird das Dilemma deutlich: Familie A bezahlt mit drei Kindern im Alter zwischen drei und sechs Jahren überhaupt keinen Kita-Beitrag, denn "Zahlkind" ist das Älteste und das ist ja freigestellt, beziehungsweise vom Land gegenfinanziert.

Familie B hingegen muss zahlen, obwohl das Sechsjährige auch hier beitragsfrei ist. Denn das jüngste gilt als U 3-Kind und ist wegen des höheren Betreuungsschlüssels teurer. Laut Satzung ist immer das teuerste Kind "Bezahlkind", nur bei Gebührengleichheit ist es das Älteste. Familie B hat also nichts von der Landesförderung für das Vorschulkind, weil der Jüngste Bezahlkind ist, obwohl er im Januar Geburtstag hatte und längst drei Jahre ist. Doppelt Pech gehabt, denn am Stichtag im November war er noch unter drei und das bleibt er gebührentechnisch bis zum Ende des Kindergartenjahres im August. Danach muss er sowieso zahlen, denn das Vorschulkind wird eingeschult, Familie B hat nur noch ein Kindergartenkind - und das ist natürlich kostenpflichtig. Das gilt so lange, bis es auch endlich Vorschulkind wird und unter die Förderung des Landes fällt, das bis dahin hoffentlich keine erneute Gesetzesänderung vornimmt.

"Ich verstehe das aus der persönlichen Problematik", gibt Wolfgang Mark eine gewisse Ungerechtigkeit zu. "Das kann auch eine Härte bedeuten." Aber das liege nun mal im System. Der Rat habe festgelegt, dass jeweils das teuerste Kind "Beitragskind" sei und bei Beitragsgleichheit die Gebühren für das Älteste erhoben würden. Auch eine Verrechnung, bei der die Eltern nur die Differenz der U 3-Betreuung zahlen, sei nicht vorgesehen. Und dem Willen des Landesgesetzgebers, das letzte Kindergartenjahr beitragsfrei zu gewähren, würde Leverkusen damit entsprechen.

(mkl)
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