Leverkusen Verbraucherzentrale warnt vor Flirtbörsen

Leverkusen · Inkassobüros, die zu hohe Gebühren forderten oder Kreditinstitute, die Erstattung unzulässiger Bearbeitungsentgelte verweigerten: Insgesamt 7635 Anfragen ließen die Verbraucherzentrale Leverkusen im Jahr 2014 zum gefragten Verbündeten bei Problemen werden. "Eine Nachfragewelle schwappte in die Beratungsstelle, nachdem der Bundesgerichtshof entschieden hatte, dass Bearbeitungsentgelte für Verbraucherdarlehen unzulässig sind", berichtete Beratungsstellenleiterin Sylvia Zimmermann.

Die häufigsten Verbraucherprobleme drehten sich um Finanzen (26 Prozent) sowie Telefon und Internet (24 Prozent). Beispiel Finanzen: Die Verbraucherzentrale hat festgestellt, dass Gebühren von Inkassobüros fast immer ein Drittel zu hoch seien. Betroffene, die ohnehin mit jedem Cent rechnen müssten, würden häufig über den Tisch gezogen, sagte Sylvia Zimmermann. Die Europa Inkasso GmbH drohte sogar mit Mahnschreiben und Zwangsvollstreckung, falls das Geld für eine vermeintliche Bestellung nicht gezahlt werde. Die Fassade des "normalen" Unternehmens bröckelte, nachdem die Verbraucherzentrale genauer hinsah. Beispiel Telekommunikation: Bei rund 40 Prozent aller Reklamationen und Beschwerden ging es um Telefon und Internet. Der größte Fehler, den ein Kunde begehen könne, so Verbraucherberater Christian Fuchs, sei, in einem Geschäft zuzugeben, dass er keine Ahnung von Telekommunikation habe. Zwar gebe es über Netcologne, Vodafone oder Telekom weniger Beschwerden. Aber bei allen anderen Händlern sei die Gefahr groß, dass sie Kunden einen teuren Handyvertrag und obendrein noch eine Versicherung andrehten.

Denn für jede Vermittlung erhielten die Händler 20 Prozent Provision. Jüngere Leute, die geringe Geschäftserfahrung hätten, und Menschen mit Sprachbarrieren würden besonders häufig getäuscht. Eltern, die meistens die Kosten für die Smartphones ihrer Kinder übernähmen, zählten zur Hauptklientel der Beratungsstelle. Beispiel Internet: Bei der Kontaktsuche im Internet fanden Ratsuchende anstelle des erhofften Partners oft nur enttäuschende Vertragsbeziehungen. Wer zum Beispiel Test-Abos für 1,99 Euro bei Flirtportalen oder Singlebörsen abschloss, erhielt nicht selten einen langfristigen Vertrag mit überhöhten Kosten untergeschoben. Auch hier konnte die Verbraucherzentrale helfen, Unterschiede zwischen kostenloser Anmeldung und Testphase aufklären und über korrekten Widerruf informieren.

(gkf)
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