Leverkusen Versuchter Mord: keine Tat eines Einzelnen

Leverkusen · Detaillierte Angaben machte das Opfer zum Ablauf des Raubüberfalls am 26. Juli dieses Jahres, als ein Namibier die 88-jährige Frau in ihrem Haus an der Talstraße überfiel. Sie hatte Todesangst, als der Täter sie auf den Boden schubste, ihr den Bademantel vor den Mund hielt und sie immer wieder fragte, wo sie ihr Geld habe.

Was der Täter nicht wusste: Längst hatte eine Nachbarin nicht nur das Klirren einer Glasscheibe gehört, das kaputte Fenster gesehen und die Polizei alarmiert, die schnell vor Ort war und den Einbrecher nach kurzer Verfolgungsjagd stellen konnte. Nach diesen Angaben des Opfers, übertragen per Video-Anlage in den Gerichtssaal, gingen einige Fragen wieder an den Angeklagten, als die Vorsitzende Richterin der 4. Großen Strafkammer des Kölner Landgerichts etwa fragte: "Wie Sie den Tatort verlassen haben, wissen wir ja inzwischen von der Polizei. Aber wie sind Sie hingekommen?" Der 22-jährige Angeklagte wollte nicht so recht mit der Sprache heraus. Aber auch da konnte die Aussage einer Zeugin etwas Klarheit schaffen.

Die Angestellte des gegenüberliegenden Schwimmbades hatte ein weißes Fahrzeug beobachtet, das recht forsch vor dem gegenüberliegenden Haus hielt. Drei Männer befanden sich in dem Wagen, ein Mann stieg aus und ging zu dem Haus des späteren Opfers, die zu diesem Zeitpunkt gerade ihre morgendlichen Schwimmrunden absolvierte.

"Ich wollte Sie noch ansprechen", sagte die Zeugin gestern vor Gericht, aber dann war die 88-Jährige im Gespräch mit einem anderen Schwimmer, danach im Bademantel auf dem Weg zu ihrem Haus. Als sie dort die Tür öffnete, bemerkte sie das Chaos. Es klingelte an der Tür und sie stand dem vermummten Einbrecher gegenüber. Sie wurde zu Boden gestoßen, bekam kaum noch Luft. Verständlich, dass die Straftat - ein Einbruch mit Körperverletzung, die die Staatsanwaltschaft als versuchten Mord wertet - die Gespräche in den nächsten Tagen bestimmten und sich Mit-Schwimmer als Zuhörer im Gericht genauer informieren wollten.

Sie konnten sich ein Bild von dem Täter machen, während sich das Opfer eine direkte Konfrontation mit ihrem Peiniger nicht aussetzen konnte. Sie saß während der Befragung in einem anderen Raum des Landgerichts.

Zu den beiden Mittätern gibt es offenbar keine näheren Erkenntnisse der Polizei. Aber der gesamte Ablauf des Einbruchs deutet darauf hin, dass sich die Täter vorher genau informiert hatten. Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt.

(sg-)
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