Leverkusen Von Flüchtlingshelfern wird Führungszeugnis verlangt

Leverkusen · Von Personen, die sich in der Flüchtlingshilfe beziehungsweise in den Flüchtlingseinrichtungen engagieren wollen, wird ab sofort ein erweitertes Führungszeugnis verlangt. Nach Informationen unserer Redaktion ist dies ein Bestandteil des Konzeptes der Stadtverwaltung für eine Registrierung von ehrenamtlich Tätigen. Um den bürokratischen Aufwand für die Betroffenen möglichst gering zu halten, sollen diese im Zuge ihrer Registrierung lediglich eine Kopie ihres Personalausweises abgeben.

In einem erweiterten Führungszeugnis sind auch minderschwere Straftaten aufgeführt, die im normalen Führungszeugnis nicht auftauchen. Es wurde vor knapp sechs Jahren eingeführt als ein Instrument bei der Einstellung von Personen, die in kinder- oder jugendnahen Bereichen tätig sein sind. Unter anderem kann also von Trainern in Sportvereinen, aber auch von Kindergärtnern oder Bademeistern ein erweitertes Führungszeugnis verlangt werden. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hat sich gestern genau für eine Einführung einer solchen Führungszeugnis-Pflicht für Flüchtlingshelfer ausgesprochen, um für Frauen und Minderjährige in deutschen Aufnahmeeinrichtungen einen besseren Schutz gewährleisten zu können.

Oberbürgermeister Uwe Richrath erläuterte zu dem Thema: "Wir sind gerade dabei, die qualitative Arbeit von Ehrenamtlichen besser zu strukturieren. Es muss auch dabei eine gewisses Maß an Sicherheit geben. Wir wollen einfach wissen: Ist alles in Ordnung bei den Helfern? Das soll keinesfalls als Abqualifizierung der Ehrenamtler verstanden werden." Vielmehr stehe im Mittelpunkt, dass die Helfer teils über einen längeren Zeitraum in Familien gehen, eine persönliche Obhut für schutzsuchende Menschen übernehmen. Da ist die Abfrage eines Führungszeugnisses legitim, finde ich." Und Richrath schiebt hinterher: "Ich bin zudem ganz sicher, dass bei unseren Ehrenamtlichen alles in Ordnung ist."

(RP)
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