Leverkusen Wasserschutz: Ausnahme für Supermarkt und Flüchtlinge

Leverkusen · Nachfragen zu den geplanten Flüchtlingscontainern an der Felder Straße hatte CDU-Ratsherr Rüdiger Scholz am Montag in der Bezirksvertretung I: Der Containerstandort liege auf einer Grünfläche, für die der Flächennutzungsplan geändert werden müsse, um eine Wohnnutzung zulässig zu machen, erinnerte Scholz. Baudezernentin Andrea Deppe habe bereits vor längerer Zeit eine Information zu diesem Sachverhalt versprochen, die aber noch ausstehe, mahnte Scholz an. Für den Standort Felder Straße und mittlerweile auch zwei weitere für Flüchtlingsunterkünfte geplante Standorte müsse auch die Frage möglicher Altlasten im Boden noch geklärt werden, erinnerte Scholz an eine weitere ausstehende Klärung.

Ein besonderes Interesse verhehlte Scholz nicht an der Frage der notwendigen Ausnahmegenehmigungen im Wasserschutzgebiet. Es gebe dort sage und schreibe 27 Punkte des Wasserschutzgesetzes, die zwar jede einzelne durch Ausnahmegenehmigungen auszuräumen seien. Scholz denkt aber noch weiter: die bislang nicht ermöglichte Genehmigung für einen Vollsortimenter am Königsberger Platz, deren Hindernis ebensolche Hindernisse durch das Wasserschutzgesetz seien. Scholz erhofft sich zumindest aus einem Teil von Deppes ausstehenden Darlegungen zu Ausnahmegenehmigungen für die Felder Straße wichtige Rückschlüsse und eine Basis, "um vielleicht doch noch den Vollsortimenter am Königsberger Platz zu bekommen", sagte er am Montagabend.

Dies ist nicht der erste Vorstoß in der Bezirksvertretung für einen Supermarkt an dieser Stelle. Bereits im Mai 2014 hatte das Gremium eine Änderung des Bebauungsplans gefordert, um auf dem Parkplatz zwischen Penny und Sparkasse einen Supermarkt errichten zu können. Daraus wurde aber nichts.

(gt)
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