Schießerei in Steinbüchel Werden wichtige Zeugen bedroht?

Leverkusen · Im Prozess gegen einen 32-jährigen Steinbücheler, der wegen zwei Schüssen im Juli 2014 auf einen angeblichen Konkurrenten im Drogen-Milieu nun wegen versuchten Totschlags angeklagt ist, kam die 11. Große Strafkammer des Kölner Landgerichts auch am sechsten Verhandlungstag nicht viel weiter. Das liegt vor allem an den teils sehr widersprüchlichen Angaben der Zeugen.

Mit seinen Antworten widersprach ein Geladener gar sich selbst. Er war ein "Läufer" des angeklagten Drogenhändlers, der bei der Tat in der Nacht kurz vor zwei Uhr "im Hintergrund" dabei war, daher nur Hinweise zu dem machen konnte, was er gehört hatte. So soll der Angeklagte vor seinen Schüssen gerufen haben: "Der hat 'ne Waffe."

Zur Erklärung muss man wissen, dass er am Tag nach der Tat nachmittags von "fremden Männern" entführt wurde. Das waren Menschen, die ihn ins Auto gezerrt hatten, über Steinbüchel in den Wald schleppten, ihn mit Schlägen traktierten und ihn dann vor der Polizeiwache in Manfort absetzten, damit er dort den Namen des Schützen nennen sollte. Sagt er.

An drei verschiedenen Tagen wurde er dann von den Beamten vernommen. Von vielen bei der Polizei gemachten Hinweisen nahm er nun Abstand. Angeblich weil er sich bei der Vernehmung durch die Polizei unter Druck gesetzt sah: "Die wollten doch unbedingt etwas hören." Vier Männer, die sich mit dem Angeklagten in der Nacht auf der Hermann-Hesse-Straße befanden, sollen nach den Schüssen schnell geflohen seien. Der gestern gehörte Zeuge, der den Angeklagten seinerzeit sogar "als väterlichen Freund" empfunden habe, weil er ihm mit der - illegalen - Tätigkeit zu einem regelmäßigen Verdienst verholfen hatte, wurde etwa eine halbe Stunde nach der Tat von dem mutmaßlichen Schützen angerufen. Dabei soll der den Namen des Opfers genannt haben. Anschließend habe man sich noch "im Büro" getroffen, jener Wohnung in der ersten Etage eines Hauses in der Hermann-Hesse-Straße, die als Zentrale des Drogenhandels diente, und dabei Witze über die Tat gemacht haben.

Vor Gericht meinte der Zeuge nun, dass der Angeklagte einen ganz anderen, ihm vorher unbekannten Namen genannt hatte. Jemand, der bei der Verschleppung, bei dem die Entführer nähere Einzelheiten zur Tat und vor allem den Namen des Schützen hören wollten, dabei und also lebendig war. Und so seltsam es sich anhört: Nach der Mittagspause, als die Vernehmung im Kreuzverhör von Staatsanwaltschaft und Verteidiger fortgesetzt wurde, sollte auch das nicht mehr stimmen. "Wenn Sie Angst haben, dann sagen Sie es offen", forderte der Verteidiger auf. Man spürte das Unbehagen des Zeugen. Was die Aufklärung weiter erschwert: Ein weiterer wichtiger Zeuge ist bislang nicht erschienen. Das Gericht hofft, dass die Polizei ihn an einem der nächsten Verhandlungstage vorführen kann.

(sg-)
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