Leverkusen Wie lange können Senioren Auto fahren?

Leverkusen · Experten haben im Leverkusener Forum über Sicherheit im Verkehr diskutiert. Ein Thema dabei: das Fahren im Alter.

 Senioren am Steuer — ein Dauerthema. (Symbolfoto)

Senioren am Steuer — ein Dauerthema. (Symbolfoto)

Foto: dpa

Wie das gelingen könne, darüber diskutierte man gemeinsam mit den verkehrspolitischen Sprechern aller im Landtag vertretenen Fraktionen. Ein großes Thema bei der Versammlung am Freitag im "Forum" in Wiesdorf drehte sich um Verkehrssicherheit von Senioren. Angesichts des demografischen Wandels gibt es immer mehr Ältere, die nicht einsehen wollen, dass sie mit zunehmend dichter werdendem Straßenverkehr schlichtweg überfordert sind.

"Von Autofahrern wird unglaublich gute Reaktionsfähigkeit verlangt", betonte Brauckmann und forderte so genannte freiwillige Rückmeldefahrten mit Begleitung durch Fahrlehrer. Nach einer solchen Übungsstunde werden Fahrverhalten und Wahrnehmung ebenso besprochen wie mögliche weitere Schritte. Burkhard Nipper, Direktor der Landesverkehrswacht: "Wir wollen Senioren nicht die Mobilität rauben, sondern sie ihnen möglichst lange erhalten."

Für junge Leute, speziell für Männer, ist ein Videoclip bestimmt, der ab sofort in den sozialen Medien und bei YouTube veröffentlicht wird. "Anschnallen auf Rücksitzen wird nicht mehr ernst genommen", bedauerte Brauckmann. "Dieser Film zeigt, dass es lebenswichtig sein kann." Denn: 98 Prozent aller Pkw-Insassen sind angeschnallt, 25 Prozent aller Getöteten nicht.

Eine weitere Forderung der Organisation lautet: Das Tempolimit für Landstraßen soll neu geregelt werden. Künftig dürfe nicht - wie bislang - generell 100 Stundenkilometer gelten, sondern die Höchstgeschwindigkeit müsse abhängig vom Ausbaustandard der jeweiligen Landstraße festgelegt werden. "An manchen Stellen kann man eher drüber nachdenken, ob vielleicht 110 Stundenkilometer besser wären. An anderen Stellen muss reduziert werden. Pauschal 100 passt jedenfalls nicht", sagte Ingenieur Brauckmann.

Zuletzt wünschte sich die Landesverkehrswacht, dass dem Thema Alkohol und Fahrrad in Zukunft mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird. Die Forderung: Werden Radfahrer mit 1,1 Promille Blutalkoholgehalt erwischt, dann sollte das grundsätzlich als Ordnungswidrigkeit gelten.

(gkf)
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