Leverkusen Wiederholungstäter muss fast drei Jahre ins Gefängnis

Leverkusen · Wenn sich eine Verhandlung wie ein Kaugummi in die Länge zieht, ist das für alle Beteiligten nicht gerade angenehm. Wenn hinzukommend alle drei geladenen Zeugen widersprüchliche Aussagen treffen, kann ein Verfahren noch komplizierter werden. So geschehen am Amtsgericht in Opladen, vor dem sich ein 27-Jähriger für mehrfachen Betrug, Fahren ohne Führerschein, Körperverletzung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort verantworten musste. Mehrfach schüttelte dieser während der Verhandlung den Kopf. Dass er das Konto seines Vermieters nutzte, um im Baumarkt 17 mal einzukaufen, räumte er schnell ein. Er habe sich mit dem ehemaligen Vermieter (jetzt wohnt der Angeklagte in Köln) bereits auf eine Ratenzahlung verständigt, um seine Schulden zu tilgen. Der brisantere Teil war allerdings ein anderer: So soll der einschlägig Vorbestrafte 150 Euro von einer Frau geliehen haben, die er nur flüchtig kannte - für Anwaltskosten, die es so nie gegeben haben soll.

Diese forderte das Geld zurück, und stellte ihn im März des vergangenen Jahres in Köln zur Rede. Als die Frau drohte, die Polizei einzuschalten, soll sich der Angeklagte überstürzt in sein Auto gesetzt haben, die Frau und deren Freundin angefahren, sowie auf dem Fluchtweg eine Schar Kinder nahezu über den Haufen gefahren haben, die sich durch einen Sprung zur Seite retten konnten. "Ich habe da keine Kinder gesehen - das weiß ich hundertprozentig", betonte der Beschuldigte.

Alle drei geladenen Zeuginnen sprachen zwar von den Schulkindern, die fast zu Schaden gekommen wären, widersprachen sich jedoch in ihren Aussagen derart, dass sie das Gericht nicht zweifelsfrei verwerten konnte. Die Verteidigung wies gar die erste Frau daraufhin, dass sie vor Gericht die Wahrheit sagen müsse - diese reagierte etwas patzig.

Auch die unterschiedlichen Schilderungen, zwei der Zeuginnen seien mal mehr, mal weniger angefahren worden, ordnete das Gericht als unglaubwürdig ein.

Da der Angeklagte jedoch in der Vergangenheit bereits Gefängnisstrafen abgesessen hat und mehrfach wegen Betrugs und dem Fahren ohne Führerschein sowie das Entfernen vom Unfallort auffällig wurde, muss er nun für insgesamt zwei Jahre und sieben Monate in die Justizvollzugsanstalt.

"Dass Sie vor einer Woche Vater wurden, rührt auch das Gericht, aber es ist zu viel vorgefallen", betonte der Richter bei der Urteilsverkündung.

(brü)
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