Leverkusen Windrad-Betreiber klagt gegen Auflagen

Leverkusen · Andreas Lobb geht auf die Barrikaden: Der Sprecher der Bürgerinitiative "Ruhiger Horizont Reusrath" hadert, dass die Firma SL Naturenergie GmbH beim geplanten Bau zweier Windkraftanlagen auf Äckern in Reusrath, nahe der Stadtgrenze zu Leverkusen, "Auflagen zum Tierschutz nicht einhalten will". Lobb beruft sich dabei auf eine Klage des in Gladbeck ansässigen Unternehmens "gegen die vom Kreis Mettmann verhängten Auflagen zum Schutz des Rotmilans". Die im Dezember 2016 von der Kreisverwaltung erteilte Genehmigung zum Bau von zwei 99,5 Meter hohen Windkraftanlagen sei "nur unter diesen und weiteren Auflagen erteilt", so Lobb. Er kritisiert, dass der Investor die Zusagen in Richtung Artenschutz nicht einhalten wolle.

 Der Betreiber lässt die vorgegebenen Abschaltzeiten überprüfen.

Der Betreiber lässt die vorgegebenen Abschaltzeiten überprüfen.

Foto: lber

SL-Projektleiter Joachim Schulenburg bestätigte auf Anfrage unserer Zeitung die Klage. "Wir haben sie eingereicht, weil ein Teil der Auflagen nach unserer Ansicht nicht zutreffen." Dabei gehe es um einen eingeschränkten Betrieb der Windräder zum Schutz der dort gesichteten Rotmilane. SL halte die Rücksichtnahme auf diese Greifvogelart grundsätzlich für geboten, bekräftigte Schulenburg, doch müsse deren tatsächliches Vorkommen geklärt und bewertet werden.

Für die beiden genehmigten Windräder gelten nicht nur wegen des Rotmilans strenge Auflagen. Dazu gehören etwa zum Schutz von Fledermäusen zwischen 1. April und 31. Oktober Abschaltzeiten bei bestimmten Temperaturen und Wetterbedingungen. In den computergesteuerten Anlagen lassen sich nach Schulenburgs Angaben solche Auszeiten bewerkstelligen. "Durch Fledermausdetektoren, Überprüfungen und regelmäßige Berichte wird die Wirksamkeit kontrolliert." Bezüglich des Rotmilans sind laut Schulenburg solche Auszeiten, Einschränkungen und Nachweise komplizierter. "Wenn zum Beispiel Äcker aufgegraben werden und sich in der aufgewühlten Erde Mäuse zeigen, lockt das den Rotmilan an."

Über die Frage, in welchem Umkreis dies den Betrieb der Windräder zeitweise einschränken werde, gehen laut Schulenburg die Meinungen zwischen Kreisverwaltung und SL auseinander. Das vermutete Vorkommen des Rotmilans werde deshalb nochmals kartiert. "Vielleicht erübrigt sich das Klageverfahren dann ja." Jedenfalls werde der Baubeginn hierdurch nicht verzögert. "Der erfolgt vielleicht noch im Mai, sicher aber im Juni. Es gibt ja einen Zustand, der genehmigt ist."

Seitens der Bürgerinitiative bezweifelt Lobb den guten Willen des Investors, zumal SL seine Klage beim Oberverwaltungsgericht gegen die 100-Meter-Obergrenze für Windräder in Langenfeld "weiterhin aufrecht erhält".

(mei)
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