Leverkusen Witzheldener Fernsehturm: Abriss verzögert sich

Leverkusen · Das Thema "Denkmalschutz" hat in Witzhelden derzeit Konjunktur. Ob es um den Erhalt des Fernsehturms geht oder um Gestaltungsvorschriften bei Neubauvorhaben im Höhendorf - Denkmalschutzrichtlinien sollen es richten.

Doch so einfach scheint es nicht zu sein, wie sich am Montag im Bezirksausschuss erneut zeigte. Fachbereichsleiterin Andrea Murauer berichtete, der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung habe es trotz Empfehlung des Bezirksausschusses zuletzt abgelehnt, die Deutsche Funkturm GmbH zum Gespräch nach Leichlingen einzuladen.

Das Unternehmen wird den rot-weißen Turm auf Witzheldener Höhe in absehbarer Zeit abreißen und ersetzen. Da einige Höhendorfbewohner den Mast bereits als Wahrzeichen des Ortes sehen, wollten sie das verhindern und ihn am liebsten unter Denkmalschutz stellen lassen.

Die Deutsche Funkturm GmbH teilte in einem Schreiben nun mit, dass - sollte das Bauwerk nicht abgerissen werden - sechsstellige Kosten für Investitionen und Unterhalt entstünden. Die Alternative, neue Technik am alten Fernsehturm zu installieren, sei nicht finanzierbar.

Eine für die Freunde des rot-weißen Mastes gute Nachricht gab es dann aber doch noch: Der Abriss steht nicht unmittelbar bevor, sondern verschiebt sich. Auch der Antrag der SPD, eine Gestaltungssatzung für den erweiterten Witzheldener Ortskern zu erlassen, um den dörflichen Charakter zu erhalten, hat keine Aussicht auf Erfolg.

Da sich die Zahl der Vollgeschosse und das Bauvolumen nicht im Rahmen einer Gestaltungssatzung regeln lassen, hatte der Bezirksausschuss zuletzt prüfen lassen, ob sich der Geltungsbereich der Witzheldener Denkmalbereichssatzung ausweiten lasse. Doch auch hier winkte Andrea Murauer ab. "Die Denkmalbereichssatzung Witzhelden wurde aufgestellt, um die in die Kulturlandschaft des Bergischen Landes eingebundene historisch und künstlerisch wertvolle Siedlung unter Schutz zu stellen", schrieb sie in der Ausschussvorlage. Zum Geltungsbereich gehörten der Marktplatz und einige angrenzende Gebäude. "Außerhalb dieser Grenzen ist die Satzung nicht anzuwenden", betonte die Fachbereichsleiterin. Durch eine Denkmalbereichssatzung werde historisch und baukulturell wertvolle Bausubstanz geschützt. "Im Umfeld der Denkmalbereichssatzung gibt es jedoch keine schützenswerte Baustruktur, weswegen sich eine Erweiterung nicht begründen ließe.

Eine Genehmigung durch die Obere Denkmalschutzbehörde ist daher nicht zu erwarten", sagte Murauer. Größe und Volumen neuer Bauten ließen sich deshalb nur durch entsprechende Bebauungspläne beeinflussen.

(inbo)
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