Frau an Lungenembolie erkrankt Prozess um Antibaby-Pille von Bayer gestartet

Leverkusen · Am Donnerstag war Auftakt im Prozess um eine mögliche Gesundheitsgefahr durch die Antibaby-Pille "Yasminelle" von Bayer. Eine 31-Jährige, die an Lungenembolie erkrankte, klagt auf 200.000 Euro Schadenersatz.

 Der Konzern traf gestern in Baden-Württemberg bei der ersten mündlichen Verhandlung auf die Klägerin. Sie verlangt 200.000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld von Bayer.

Der Konzern traf gestern in Baden-Württemberg bei der ersten mündlichen Verhandlung auf die Klägerin. Sie verlangt 200.000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld von Bayer.

Foto: Bayer

Rechtsstreitigkeiten wegen verschiedener Antibaby-Pillen kennt Bayer seit langem zuhauf aus Sammelklagen in Amerika. Vor einigen Jahren hatte der ehemalige Chef der US-amerikanischen Gesundheitsbehörde FDA, David Kessler, dem Konzern im Rechtsstreit um die Antibaby-Pille Yasmin vorgeworfen, die Gesundheitsbehörde und die Öffentlichkeit vor der Zulassung des Mittels Anfang der 2000er ungenügend über Thrombose-Risiken der Pille informiert zu haben.

Das war 20011. Damals waren in den USA fast 6900 Klagen anhängig, die alle im Zusammenhang mit den Bayer-Verhütungsmitteln Yaz und Yasmin standen. Der Vorwurf: Die Antibaby-Pillen hätten bei Frauen zu Gesundheitsschäden geführt.

Aus Deutschland ist Bayer diese Rechtsstreits nicht gewohnt. Bis gestern. Da war war Auftakt zum Prozess um das Präparat "Yasminelle" aus der Yaz-Pillenfamilie im baden-württembergischen Waldshut-Tiengen. Eine 31-jährige Frau aus Bad Säckingen hatte 2011 Klage wegen der Gesundheitsgefahr, die von der Yasminelle-Pille ausgehen soll, eingereicht, außergerichtliche Einigungsversuche waren bisher scheiterten. Nun soll der zivilrechtliche Prozess am Landgericht eine Entscheidung bringen. Der Vorsitzende Richter Johannes Daun rechnet aber nach Angaben der Deutschen Presseagentur "mit einem langwierigen Verfahren. Solche Prozesse könnten Jahre dauern." Sein Gericht betrete mit dem Verfahren Neuland. Notwendig werde voraussichtlich das Hinzuziehen von mindestens zwei Sachverständigen. Eine außergerichtliche Einigung könne als unwahrscheinlich betrachtet werden, zitiert die Agentur den Richter. Nach fünfstündiger Verhandlung vertagte das Landgericht in Waldshut-Tiengen gestern das ganze Verfahren ins kommende Jahr.

Laut der der konzern-kritischen Initiative "Coordination gegen Bayer-Gefahren" habe die Frau "nach Einnahme des Präparats Yasminelle eine schwere Lungenembolie erlitten und nur dank glücklicher Umstände überlebt". Die Coordination zitierte vor einiger Zeit die junge Klägerin so: "Ich freue mich, dass nun der erste Prozesstermin anberaumt wurde. In so vielen Ländern sind Klagen gegen Bayer aufgrund drospirenonhaltiger Antibabypillen anhängig, und es wurden schon hohe Entschädigungszahlungen geleistet. Es wird Zeit, dass es nun endlich auch ein Gerichtsurteil gibt."

Die junge Klägerin aus Baden-Württemberg fordert vom Bayer-Konzern Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 200.000 Euro. Laut der Coordination gegen Bayer-Gefahren vertritt er Anwalt der Frau zudem acht weitere Geschädigte.

(RP)
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