Meerbusch 50.000-Euro-Prozess: Meerbuscher angeklagt

Meerbusch · Ein 40-jähriger Meerbuscher muss sich ab morgen vor dem Landgericht Düsseldorf verantworten. Er soll laut Staatsanwaltschaft versucht haben, ausgerechnet die Gerichtskasse um 50.000 Euro zu betrügen

 Morgen Vormittag beginnt der Berufungsprozess in Saal 2.119 am Landgericht Düsseldorf.

Morgen Vormittag beginnt der Berufungsprozess in Saal 2.119 am Landgericht Düsseldorf.

Foto: Andreas Endermann

Ein Betrugsfall fast in eigener Sache beschäftigt morgen die Richter am Düsseldorfer Landgericht. Ein 40 Jahre alter Mann aus Meerbusch soll versucht haben, mit einem am Computer gefälschten Dokument bei der Gerichtskasse 50.000 Euro zu ergaunern. Das Amtsgericht Neuss hatte den Mann bereits wegen Betrugs schuldig gesprochen. Dagegen hatte Markus F. Berufung eingelegt. Er hat sämtliche Taten bestritten.

Rechnungen zahlt wohl keiner gern. Als bei dem Meerbuscher Unternehmer aus einem früheren Verfahren eine Forderung von der Gerichtskasse über 533,71 Euro ins Haus flatterte, soll er das Schreiben laut erstinstanzlichem Urteil zunächst eingescannt, am Computer bearbeitet und anschließend die bearbeitete Version ausgedruckt haben. Aus dem Wort "Rechnung" seien die Worte "zu erstattender Gesamtbetrag" geworden. Und die Summe von 533,71 Euro habe er mithilfe seines Computers um exakt 50.000 Euro auf 50.533,71 Euro anwachsen lassen. Dabei soll der 40-Jährige unter anderem auch eine Auslagenerstattung für Zustellung in Höhe von 10,50 Euro sowie "Entschädigung für Zeugen" in Höhe von 169,71 Euro aufgeführt haben.

Mit dieser gefälschten Gutschrift soll sich der Meerbuscher laut Urteil zu einem Rechtsanwalt in Mönchengladbach begeben haben. Er möge diese Forderung bei der Gerichtskasse Düsseldorf geltend machen. Nach einem Telefonat mit der Gerichtskasse lehnte der Anwalt ab - er sah keine Erfolgsaussicht. Laut Anklage hatte ein Mitarbeiter der Gerichtskasse mitgeteilt, dass der Meerbuscher kein Guthaben habe, sondern der Gerichtskasse noch Geld schulde. Mehr Erfolg soll der Angeklagte bei einem Rechtsanwalt aus Meerbusch gehabt haben, den er anschließend mit der Beitreibung seiner angeblichen Forderung beauftragte. Der Anwalt soll die Gerichtskasse angeschrieben und um Zahlung binnen drei Tagen aufgefordert haben. Als die die mehr als 50.000 Euro auch nach zwei Wochen noch nicht überwiesen hatte, soll der Meerbuscher Anwalt Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Mitarbeiter der Gerichtskasse erhoben haben.

Daneben legt die Staatsanwaltschaft dem Meerbuscher zur Last, unter falschem Namen Waren über 8000 Euro bestellt zu haben, obwohl ihm klar gewesen sei, dass er die Lieferung nicht würde zahlen können.

Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe. Die angebliche Gutschrift der Gerichtskasse Düsseldorf in Höhe von gut 50.000 Euro habe er tatsächlich erhalten. Leider habe er das Original dieser Gutschrift nun nicht mehr, obwohl ihm der erste Rechtsanwalt den Brief zurückgegeben habe. Er finde sie schlicht nicht mehr.

Das Berufungsverfahren beginnt morgen früh um 9 Uhr in Saal 2.119 im Landgericht Düsseldorf. Es sind zwei Prozesstage angesetzt. Das Urteil soll voraussichtlich am 18. November fallen.

(mrö)
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